schbenny
Hallo Frau Bader, Dem Arbeitgeber ist es ja erlaubt, auf Grund der Elternzeit den Urlaub zu kürzen. Allerdings nur bei ganzen kalendermonaten. Wie verhält es sich bei nicht aneinander genommen zwei Monaten als Vater? wenn zB. die Elternzeit vom 28.9. bis 27.10. und als zweiter Monat 28.6. bis 27.7. genommen wird? Es gibt dann ja keinen ganzen kalendermonat. Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke und gruss
Hallo, dann gibt es auch keine Kürzung Liebe Grüße NB
misses-cat
Dann darf der Arbeitgeber nicht kürzen, haben wir zweimal so gemacht und jetzt fürs dritte Mal wieder. Die Elterngeldstelle hat es uns letztens auch noch Mal bestätigt. Lg
Dojii
Kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Wenn keine vollen Kalendermonate betroffen sind, darf nicht gekürzt werden.
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