Guten Tag,
ich wusste nicht, dass während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. In meinem Vertrag steht nur, dass das Urlaubsgeld jeweils 50% vom Monatsbrutto jeweils zum 1.7. und 1.12. gezahlt wird. Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung gibt es nicht. (Betrieb < 15 Personen)
Wie lange kann man das rückwirkend einfordern?
Viele Grüße
von
Feenzauber
am 21.12.2017, 16:34
Antwort auf:
Urlaubsgeld während Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Urlaubsansprüche in der Elternzeit kann der Arbeitgeber ausschließen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Urlaubsgeld während Elternzeit
urlaubsgeld in reiner elternzeit? du erwirbst doch keinen urlaub in der elternzeit...hö? bist du dir sicher? im mutterschutz bekommst du anteilig urlaub aber in der elternzeit doch nicht...
von
mellomania
am 21.12.2017, 22:48
Antwort auf:
Urlaubsgeld während Elternzeit
Es kommt wohl auf die Formulierung im Vertrag an. Bei Sonderzahlungen, die an Leistungen geknuepft sind, fällt es weg. Belohnt es die Betriebstreue, erhält man die Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Es geht hier nicht um Urlaubsentgeld, das ist ein Unterschied.
von
Feenzauber
am 22.12.2017, 08:53