Hallo, habe seit Anfang Juni 2014 ein Beschäftigungsverbot, ich habe noch 14 tage Resturlaub, kann sie jetzt nicht nehmen wegen BV. Mir wurde gesagt mein Urlaub bleibt erhalten und kann ihn dann wieder nehmen wenn ich wieder komme, dann ist bei uns in der Firma so geregelt das ich Urlaubsgeld nur dann bekomme wenn ich mein Urlaub genommen habe. Meine frage ist habe ich dann kein Anspruch irgendwie früher auf Urlaubsgeld?
von Clea28 am 13.08.2014, 17:23