Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Frage: Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich hab da einige Fragen hoffe sie können mir helfen???! Ich versuche mal die kurzform. :-) Meine Elternzeit endet am 05.05.2008, ich habe schon jetzt die Kündigung zum 05.05.2008 an meinen Arbeitgeber geschrieben. Das ist allerdings schon drei Wochen her und eine Bestätigung habe ich noch nicht erhalten! Soll ich eine Erinnerung schreiben oder noch abwarten! Nach grossen Problemen und sehr heftigen Mobing gegen mich wärend meiner SS möchte ich dort nicht mehr arbeiten! Können sie mir sagen wie das jetzt abläuft? Bin in dieser Firma seit 2002 beschäftigt. Sept.04 wurde ich schwanger, Nov04 wurde ich aufgrund Psychischer Belastungen krank geschrieben, bis zum Mutterschutz ende März05. Habe ich noch Recht auf eine Urlaubsauszahlung vom Jahr 2004/2005. Da wären ja noch ein paar Tage über. Muss ich dann die Lohnsteuerkarte 2008 hinschicken? Ich weiss auch aufgrund der Probleme bzgl. meines Zwischenzeugnisses, das mein Arbeitgeber mir bestimmt nochmal einen reinwürgen möchte. Können sie mir ein paar Tipps gebe wie ich mich verhalten soll wenn er sich wieder quer stellt!??? Ich möchte einfach nur meine Ruhe aber auch mein Recht, ich mache zehn Kreutzzeichen wenn ich nicht mehr Angestellte in dieser Firma bin. Das geht mir alles immernoch ziemlich an die Psyche und bereitet mich schlaflose Nächte. Vielen Dank schon mal im Voraus lg vicky


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Abwarten. Die Kü. braucht keine Bestätigung, nur nach ca. 2 Wo. fragen, ob sie angekommen ist. 2.Lohnesteuerkarte hinschicken 3. Urlaubsanspruch ja, wenn der Uralub wegen der SS/ BV nicht genommen werden konnte 4. Melden Sie sich beim AA Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe so ein ähnliches Problem, und habe soeben von meinem rechtsanwalt gesagt bekommen, dass mir nur DER Urlaub noch zusteht, von dem Jahr, in dem der Erziehungsurlaub begann. bei dir wohl dann nur 2005. Ob das aber stimmt, weiß ich nicht. Lg Reni


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...