Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsauszahlung nach Elternzeit? (lang)

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab da einige Fragen hoffe sie können mir helfen???! Ich versuche mal die kurzform. :-) Meine Elternzeit endet am 05.05.2008, ich habe schon jetzt die Kündigung zum 05.05.2008 an meinen Arbeitgeber geschrieben. Das ist allerdings schon drei Wochen her und eine Bestätigung habe ich noch nicht erhalten! Soll ich eine Erinnerung schreiben oder noch abwarten! Nach grossen Problemen und sehr heftigen Mobing gegen mich wärend meiner SS möchte ich dort nicht mehr arbeiten! Können sie mir sagen wie das jetzt abläuft? Bin in dieser Firma seit 2002 beschäftigt. Sept.04 wurde ich schwanger, Nov04 wurde ich aufgrund Psychischer Belastungen krank geschrieben, bis zum Mutterschutz ende März05. Habe ich noch Recht auf eine Urlaubsauszahlung vom Jahr 2004/2005. Da wären ja noch ein paar Tage über. Muss ich dann die Lohnsteuerkarte 2008 hinschicken? Ich weiss auch aufgrund der Probleme bzgl. meines Zwischenzeugnisses, das mein Arbeitgeber mir bestimmt nochmal einen reinwürgen möchte. Können sie mir ein paar Tipps gebe wie ich mich verhalten soll wenn er sich wieder quer stellt!??? Ich möchte einfach nur meine Ruhe aber auch mein Recht, ich mache zehn Kreutzzeichen wenn ich nicht mehr Angestellte in dieser Firma bin. Das geht mir alles immernoch ziemlich an die Psyche und bereitet mich schlaflose Nächte. Vielen Dank schon mal im Voraus lg vicky


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Abwarten. Die Kü. braucht keine Bestätigung, nur nach ca. 2 Wo. fragen, ob sie angekommen ist. 2.Lohnesteuerkarte hinschicken 3. Urlaubsanspruch ja, wenn der Uralub wegen der SS/ BV nicht genommen werden konnte 4. Melden Sie sich beim AA Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, habe so ein ähnliches Problem, und habe soeben von meinem rechtsanwalt gesagt bekommen, dass mir nur DER Urlaub noch zusteht, von dem Jahr, in dem der Erziehungsurlaub begann. bei dir wohl dann nur 2005. Ob das aber stimmt, weiß ich nicht. Lg Reni


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