Jenny_12345
Sehr geehrte Frau bader Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Ich bin am 8.7.2018 aus der EZ gekommen und habe gleich 6 Tage Urlaub genommen da ich viele angesammelt hatte und diese in dem halben Jahr 2018 nehmen muss. So nun habe ich mein lohnzettel bekommen. Ich werde nach dem tvöd(Kommunen) bezahlt. Unser Zuschläge erhalten wir 2 monate später. Jetzt wurde mir kein urlaubsaufschlag wie ich das sonst kenne gezahlt. Begründung durch den AG ich hätte die 3 monate zuvor, aus der sich dieses berechnet, nichts erwirtschaftet (Zuschläge)und daher würde ich dafür auch kein Ausgleich erhalten. Mit den 6 Tagen komm ich ja klar. Jedoch habe ich dann jetzt im September 4 1/2 Wochen Urlaub genommen. Das wäre ein ganz schöner finanzieller Einbruch. Ich habe zu Berechnung des urlaubszuschlages nichts im Arbeitsvertrag gefunden. Auch habe keine BV dazu gefunden. Der tvöd ist für mich da schwer zu lesen. Frage dazu Ist das richtig so? Auch wenn ich vorher in EZ war? MfG Jeny_12345
Hallo, da geht es um Zuschläge. Schauen Sie mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-62-durchschnittsbetrag-bei-den-unstaendigen-entgeltbestandteilen_idesk_PI13994_HI1796721.html Liebe Grüße NB
mellomania
ist beim tvöd meinsten so. drei monate werden genommen, ein schnitt draus errechnet, und eine prozentrang davon ist urlaubsgeld. bei uns ist es juni, juli und august. welchee monate bei euch genommen werden, weiß ich nicht. steht aber im beiblatt zur lohnabrechnung drin...ob das jetzt gerechtfertit ist, da du ja jetzt arbeitest, oder man dir zumindest die hälfte zahlen müsste weiß ich nicht..
-Talia-
Zum Urlaubsaufschlag kann ich dir nichts sagen, aber du kannst den Urlaub auch noch nächstes Jahr nehmen. Im Kalenderjahr, in dem man aus der EZ kommt und im folgenden.
-Talia-
Oh sorry. Das hat sich ja eh erledigt, weil du im September Urlaub hattest. Dieses Jahr komme ich mit den Monaten einfach nicht klar.
chrissicat
Den Urlaubsaufschlag bekommst du, wenn du in den drei Monaten vor Inanspruchnahme des Urlaubs Überstunden- oder Zeitzuschläge erhalten hast. Da du da in Elternzeit warst, steht dir m.E. in der Tat kein Urlaubsaufschlag zu. Waren bei dir die Urlaubsaufschläge denn immer so hoch???
Jenny_12345
Vielen Dank für eure antworten Man hätte ich gewusst das ich auch nächstes Jahr welche nehmenbdarg. Wir dürfen normalerweise keine mit rüber nehmen. Mit den urlaubszusvhläge ..naja die haben den Verlust an nacht und Sonntag gut ausgeglichen. Ich mach mir nur Sorgen wegen dem September da ich da so viele Tage genommen habe. Und das würde schon ganz schön ins Geld gehen wenn ich dafür nichts bekommen. Aber danke euch. Ihr habt mir sehr geholfen.
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