Jenny_12345
Sehr geehrte Frau bader Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Ich bin am 8.7.2018 aus der EZ gekommen und habe gleich 6 Tage Urlaub genommen da ich viele angesammelt hatte und diese in dem halben Jahr 2018 nehmen muss. So nun habe ich mein lohnzettel bekommen. Ich werde nach dem tvöd(Kommunen) bezahlt. Unser Zuschläge erhalten wir 2 monate später. Jetzt wurde mir kein urlaubsaufschlag wie ich das sonst kenne gezahlt. Begründung durch den AG ich hätte die 3 monate zuvor, aus der sich dieses berechnet, nichts erwirtschaftet (Zuschläge)und daher würde ich dafür auch kein Ausgleich erhalten. Mit den 6 Tagen komm ich ja klar. Jedoch habe ich dann jetzt im September 4 1/2 Wochen Urlaub genommen. Das wäre ein ganz schöner finanzieller Einbruch. Ich habe zu Berechnung des urlaubszuschlages nichts im Arbeitsvertrag gefunden. Auch habe keine BV dazu gefunden. Der tvöd ist für mich da schwer zu lesen. Frage dazu Ist das richtig so? Auch wenn ich vorher in EZ war? MfG Jeny_12345
Hallo, da geht es um Zuschläge. Schauen Sie mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-62-durchschnittsbetrag-bei-den-unstaendigen-entgeltbestandteilen_idesk_PI13994_HI1796721.html Liebe Grüße NB
mellomania
ist beim tvöd meinsten so. drei monate werden genommen, ein schnitt draus errechnet, und eine prozentrang davon ist urlaubsgeld. bei uns ist es juni, juli und august. welchee monate bei euch genommen werden, weiß ich nicht. steht aber im beiblatt zur lohnabrechnung drin...ob das jetzt gerechtfertit ist, da du ja jetzt arbeitest, oder man dir zumindest die hälfte zahlen müsste weiß ich nicht..
-Talia-
Zum Urlaubsaufschlag kann ich dir nichts sagen, aber du kannst den Urlaub auch noch nächstes Jahr nehmen. Im Kalenderjahr, in dem man aus der EZ kommt und im folgenden.
-Talia-
Oh sorry. Das hat sich ja eh erledigt, weil du im September Urlaub hattest. Dieses Jahr komme ich mit den Monaten einfach nicht klar.
chrissicat
Den Urlaubsaufschlag bekommst du, wenn du in den drei Monaten vor Inanspruchnahme des Urlaubs Überstunden- oder Zeitzuschläge erhalten hast. Da du da in Elternzeit warst, steht dir m.E. in der Tat kein Urlaubsaufschlag zu. Waren bei dir die Urlaubsaufschläge denn immer so hoch???
Jenny_12345
Vielen Dank für eure antworten Man hätte ich gewusst das ich auch nächstes Jahr welche nehmenbdarg. Wir dürfen normalerweise keine mit rüber nehmen. Mit den urlaubszusvhläge ..naja die haben den Verlust an nacht und Sonntag gut ausgeglichen. Ich mach mir nur Sorgen wegen dem September da ich da so viele Tage genommen habe. Und das würde schon ganz schön ins Geld gehen wenn ich dafür nichts bekommen. Aber danke euch. Ihr habt mir sehr geholfen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin seit Ende 2015 dort angestellt, wurde zeitgleich auch schwanger und bin dann schnell ins Beschäftigungsverbot gefallen. Während der Elternzeit folgten Kind zwei und drei. Nun möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflösen. Bietet mir aber keine Abfindung be ...
Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich befinden uns in aktueller Situation: Im Oktober 2022 ist unser Sohn (1.Kind) auf die Welt gekommen. Die Elternzeit wurde bis September 2024 genehmigt durch den AG meiner Frau. Nun sind wir soweit uns um unser zweites Kind Gedanken zu machen bzw. planen wir für diese Jahr die 2. SS. Nun mein/uns ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit. Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...
Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
Hallo Frau Bader, Ich habe im Oktober letzten Jahres einem Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeiten ab dem Ende meiner Elternzeit eingereicht (dies wird im Mai sein). Ich habe trotz mehrmaliger Nachfrage noch nichts zu meinem Antrag gehört. (Habe ihn postalisch eingereicht mit Einschreiben, ist auch angekommen). Ich habe Angst, dass mir d ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt