Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin schwanger und habe ein beschäftigungsverbot bekommen. zudem habe ich einen befristeten vertag, welcher zum 7.9. endet. am 29.7. gehe ich allerdings schon in den mutterschutz. dieses jahr habe ich noch keinen urlaub bekommen. muss ich den urlaub jetzt im zeitraum des beschäftigungsverbotes nehmen oder kann ich mir diesen auszahlen lassen? da mein vertrag ja befristet ist, ist es mir ja nicht möglich, den urlaub im anschluss der elternzeit zu nehmen. weiss jemand wie es damit aussieht. vielen dank für eine antwort
Hallo, eigentlich nehmne, wnn das nicht möglich ist, kann er ausgezahlt werden. Liebe Grüsse, NB
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