Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

Frage: Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

weiblich

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe da auch eine Frage. Mein voraussichtlicher ET ist der 26.04.2015 und mein befristeter Vertrag läuft Ende Oktober 2015 aus. Habe insgesamt 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr, Habe eine Kürzungsklausel, sodass ich in diesem Jahr (bis Ende Oktober) 25 Tage Urlaub habe. Eigentlich sollte ich ab dem 03.02.2015 in Urlaub gehen, da ich noch 3 Tage von 2014 habe und im Anschluss bin ich im Mutterschutz. Habe jetzt durch meinen AG erfahren, dass man meinen Urlaub während meiner EZ um 1/12 kürzen kann, die ich dann später ausgezahlt bekommen muss. Wie ist denn da die Sachlage? Ich möchte Nichts ausbezahlt bekommen, will nur meine 28 Tage Urlaub. Kann ich nicht einfach ingesamt 28 Tage Urlaub vor meinem Mutterschutz und EZ nehmen, oder habe ich jetzt doch nur 18 Tage Urlaub, weil ich Juli-Oktober in EZ bin? Bin sehr irritiert. Wie kann ich vorgehen? Und ab wann sollte ich mich arbeitslos bzw, arbeitsuchend melden, wenn ich 24 Monate EZ beantrage? Vielen Dank im Voraus für die nützlichen Antworten. Wenn Angaben fehlen sollten, bitte ich Sie diese zu erfragen. LG weiblich


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

Beitrag melden

Für die Monate, die du komplett in Ez bist, hast du keinen Urlaubsanspruch.also keine 28 Tage. Und du solltest das Eg splitten lassen, damit du weiter krankenversichert bist oder nach einem Jahr musst du dich bei deinem Mann familienversichern lassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin schwanger und habe ein beschäftigungsverbot bekommen. zudem habe ich einen befristeten vertag, welcher zum 7.9. endet. am 29.7. gehe ich allerdings schon in den mutterschutz. dieses jahr habe ich noch keinen urlaub bekommen. muss ich den urlaub jetzt im zeitraum des beschäftigungsverbotes nehmen oder kann ich mir diesen auszahlen ...

Hallo,  bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen  hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider  nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen  Altvertag habe und mein Kind ...

18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt...  Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...

Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...

Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...