Frage: Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich gehe am 02.04.2024 in mutterschutz errechnete ET ist am 15.05. Anschließend gehe ich direkt in Elternzeit für 1 Jahr. Habe ich für das Kalenderjahr 2024 meinen kompletten Urlaubsanspruch von 30 Tagen ? und wenn ja könnte ich den noch vor den mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Mühe.

von Jenny2019 am 02.01.2024, 19:24



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, für jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit sind, besteht ein Urlaubsanspruch. Sie können den Urlaub vorher beantragen, es macht aber Sinn, sich ein Polster aufzuheben (zB um einen Übergang zwischen zwei Elternzeiten abzufedern). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2024



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Anspruch hast für die Monate in denen Du nicht komplett in Elternzeit bist. Für jeden kompletten Monat Elternzeit kann Dein AG den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Den Urlaub vor dem Mutterschutz kannst Du nehmen, wenn Dein AG ihn Dir genehmigt.

von Suomi am 02.01.2024, 19:53



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Du wirst bis Juli im Mutterschutz sein also hat du7/12 Anspruch deines Jahresurlaubs. Ob du diesen vör deinem Mutterschutz nehmen kannst musst du mit deinem Arbeitgeber klären ein Recht darauf hast du nicht

von misses-cat am 02.01.2024, 21:35



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