Namelessone86
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen wie viel Urlaub mir aus dem Mutterschutz und Elternzeit zusteht, folgende Fakten: 1. Kind geboren am 18.07.2020, Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt; Beginn der Elternzeit ab 28.09.2020 2. Kind geboren am 18.03.2022, Elternzeit von Kind 1 wurde vorzeitig beendet und somit bestand wieder Mutterschutz vor und nach der Geburt; Beginn der Elternzeit am 23.05.2022, die Elternzeit endet jetzt zum 31.03.2023. Vielen Dank!
Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in EZ waren. Auch im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Suomi
Urlaub steht Dir zu für die Monate in denen Du im Mutterschutz warst und für jeden Monat in dem Du nicht komplett in EZ warst.
Ani123
2018 für die Monate Juli, August, September 2022 für die Monate Februar, März, April, Mai. Wenn der Mutterschutz im Januar begann den Monat auch noch. 2023 ab April, da der letzte Tag in EZ der 31.03. ist. Wäre der 31.03. der 1. Arbeitstag würde März mitzählen.
netteKlarinette
2020: Jan - September 2021: nix 2022: > der Mitterschutzbeginn (diese Info hast du weggelassen?) müsste der 4.2. gewesen sein > dann Feb - Mai 2023: April - Dez Bei zB 30 Tagen wird 2020 um 3/12; 2022 um 8/12 und 2023 um 3/12 gekürzt.
netteKlarinette
@ Ani… sie bekommt 2020 (nicht 18) doch auch für Januar-Juni ihren Urlaub? Oder steh ich auf dem Schlauch?
netteKlarinette
Ach sehe gerade, sie schrieb aus dem MuSchu und EZ, nicht den einzelnen Jahren … ist aber bei der Zwölftelkürzung ja trotzdem das ganze Jahr von Belang, wegen der Rundung.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Hallo, Ich arbeite in der Produktion 5 Tage/Woche mit a 8h. Nun bin ich schwanger geworden und kann aus Mutterschutzgründen nicht mehr in der Produktion tätig sein. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten mich im Homeoffice 2 Tage/Woche a 8h beschäftigen zu können. Das bedeutet ab 01.01.26 bin ich nun in diesem Teilbeschäftigungsverbot. Aus ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang