Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Namelessone86

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen wie viel Urlaub mir aus dem Mutterschutz und Elternzeit zusteht, folgende Fakten: 1. Kind geboren am 18.07.2020, Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt; Beginn der Elternzeit ab 28.09.2020 2. Kind geboren am 18.03.2022, Elternzeit von Kind 1 wurde vorzeitig beendet und somit bestand wieder Mutterschutz vor und nach der Geburt; Beginn der Elternzeit am 23.05.2022, die Elternzeit endet jetzt zum 31.03.2023. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in EZ waren. Auch im Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Suomi

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Urlaub steht Dir zu für die Monate in denen Du im Mutterschutz warst und für jeden Monat in dem Du nicht komplett in EZ warst.


Ani123

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2018 für die Monate Juli, August, September 2022 für die Monate Februar, März, April, Mai. Wenn der Mutterschutz im Januar begann den Monat auch noch. 2023 ab April, da der letzte Tag in EZ der 31.03. ist. Wäre der 31.03. der 1. Arbeitstag würde März mitzählen.


netteKlarinette

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2020: Jan - September 2021: nix 2022: > der Mitterschutzbeginn (diese Info hast du weggelassen?) müsste der 4.2. gewesen sein > dann Feb - Mai 2023: April - Dez Bei zB 30 Tagen wird 2020 um 3/12; 2022 um 8/12 und 2023 um 3/12 gekürzt.


netteKlarinette

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@ Ani… sie bekommt 2020 (nicht 18) doch auch für Januar-Juni ihren Urlaub? Oder steh ich auf dem Schlauch?


netteKlarinette

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Ach sehe gerade, sie schrieb aus dem MuSchu und EZ, nicht den einzelnen Jahren … ist aber bei der Zwölftelkürzung ja trotzdem das ganze Jahr von Belang, wegen der Rundung.


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