Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Fresita

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Krankenschwester und habe am 7.1.21 in der 5. SSW meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt. Ich wurde sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt bis 23.7.21. Ab 24.7.21 war ich im Mutterschutz. Nach der Geburt am 5.9.21 bin ich nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit ab 1.10.21. Seit 1.1.23 habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Laut Arbeitgeber hätte nur Urlaubsanspruch für das neue Jahr 2023. Steht mir nicht auch Urlaub für 2021 zu für die Zeit des Beschäftigungsverbots und den Mutterschutz? Für die Elternzeit hat mein Arbeitgeber schon vorab gesagt, dass der Anspruch um 1/12 gekürzt wird pro Monat. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind. auch in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Neverland

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Meinst du EZ ab dem.1.10 oder ab dem 1.11ten? Oktober kann nicht stimmen. Urlaub kann See AG nir für.mpnate kürzen, welche du komplett in EZ warst. Solange du BV oder Mutterschutz hattest, hast du auch Urlaubsanspruch erworben. Für 21 steht dir also entsprechend anteilig Urlaub zu. Da kann der AG reden wie er mag. Soll er sich halt erkundigen.


Fresita

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Danke für die Antwort. Natürlich meine ich den 1. November als Beginn der Elternzeit.


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