Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Anna198

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Hallo Frau Bader, Ich muss meine gestrige Frage leider nochmal stellen, da ich nicht sicher bin, ob ich Ihre Antwort richtig interpretiert habe. Ich hatte geschrieben: Können Sie mir bitte sagen, wie hoch der Urlaubsanspruch für folgenden Monat ist: 01.04.-11.04. Mutterschutz 12.04.-30.04 Teilzeit in Elternzeit (20h/Woche) Ich habe vor dem Mutterschutz Vollzeit gearbeitet und hatte 30 Tage Urlaub im Jahr, also 2,5 Tage/Monat. Sie hatten geantwortet: Sie haben Urlaub für jeden Monat, den Sie nicht KOMPLETT in EZ sind, 17 BEEG. Bedeutet Ihre Antwort, dass ich 2,5 VZ Urlaubstage bekomme? Oder kann mein Arbeitgeber mir 1,5 TZ Tage und 1 VZ Tag berechnen und ich bin somit schlechter gestellt als eine Frau, die NICHT Teilzeit arbeitet in der gleichen Konstellation? Vielen Dank und VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Vollzeittätigkeit generieren sie in der Elternzeit, wie beschrieben, keine Urlaubsansprüche. Für die Teilzeit in Elternzeit aber natürlich schon. Liebe Grüße NB


cube

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Wenn du genau so viele Tage arbeitest wie vorher, aber nur weniger Stunden pro Tag, ändert sich nichts am grundsätzlichen Anspruch von x Tagen. Du musst ja dennoch 5 Tage Urlaub nehmen, um eine Woche frei zu haben. Arbeitest du aber jetzt nur 4 statt 5 Tagen, verringern sich entsprechend die Tage - du müsstest eben für 1 Woche Urlaub nur 4 Tage nehmen.


Mitglied inaktiv

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Ich schätze es geht ihr um die Bezahlung des Urlaubtages. Anspruch auf 2,5 Vollzeit entspricht ja 2,5 Vollzeit Lohn Die AP soll aber nur einen Tag mit Vollzeit Lohn bekommen


Anna198

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Genau Gernemama, darum geht es. Zweifle langsam schon an mir selbst, ob ich mich wirklich derart unklar ausdrücke, dass ich so oft falsch verstanden werde.


Mitglied inaktiv

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Also ich arbeite ja in einer Personalabteilung. Aber so ein Fall ist mir auch nicht bekannt. Die meisten Frauen gehen komplett in Elternzeit nach dem Mutterschutz. Und dann zählen ja alle Monate mit Mutterschutz als Vollzeit und bleibt bis nach der Elternzeit stehen.


Mitglied inaktiv

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Noch mal: Dein Urlaub darf gesetzlich für den Monat April nicht gekürzt werden. Genau das hat Frau Bäder dir doch geschrieben und sogar den Paragraphen genannt.


cube

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Naja, du hast bisher das Wort "Bezahlung" nicht erwähnt, immer nur die Urlaubstage an sich. Da kann man schon den Eindruck haben, es geht dir um die Anzahl der Tage - nicht um den finanziellen Wert der Tage ;-) Aber ich würde sagen, dass dies dann entsprechend berechnet wird. Also für die Zeit, die ich einen VZ-Vertrag habe, würden Urlaubstage auch VZ bezahlt - ab dem Tag, wo ich TZ arbeite, sind die Urlaubstage auch nur noch TZ-Gehalt wert. Es wäre für mich unfair, dass jemand, der TZ arbeitet = TZ-Gehalt bekommt - für Urlaubstage aber plötzlich VZ-Gehalt bekommen sollte. Unfair gegenüber denjenigen, die für ihr VZ-Urlaubsentgelt auch VZ arbeiten müssen.


Mitglied inaktiv

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Naja ist es nicht so, dass wenn jemand erst in Vollzeit und dann in Elternzeit geht, aber noch Resturlaub von vor der Elternzeit hat, erst diesen abbauen muss bevor ein Vertrag in teilzeit beginnt. Dann gibt es doch auch paar Tage Vollzeit Gehalt


Anna198

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Hallo Cube, Nach deiner Argumentation wäre es auch unfair, wenn ein Mann 2 Monate Elternzeit nimmt von Mitte März bis Mitte Mai und dafür nur den April gekürzt bekommt. Genau das ist aber geltendes Recht. Ebenso eine Frau, die in der Elternzeit nicht arbeitet. Beide genannten Personen erhalten vollen Urlaub, aber ich soll aufgrund der Teilzeit Arbeit weniger Urlaub bekommen?Das wäre unfair, wenn das der Fall wäre. Aber am Ende geht es auch nicht um das persönliche Unrechtsempfinden, sondern um geltendes Recht.


Mitglied inaktiv

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@Gernemama, Nein, das ist nicht so. Man kann den Urlaub durchaus auch in Teilzeit nehmen. Er ist dann trotzdem die Vollzeitstunden wert der Tag.


romankowitz

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1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.


romankowitz

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Ich bleibe dabei, ob fair oder nicht fair. Man kann nicht doppelt Urlaub erwerben, da wäre man besser gestellt. Aber ich bin gespannt.


cube

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Ich verstehe schon, was du meinst - denke ich: wer in EZ geht und nicht dabei arbeitet, bekommt für den nur halb gearbeiteten Monat dennoch den kompletten VZ-Urlaub (auch monetär gesehen). Während du ebenfalls in EZ bist, aber sogar arbeiten gehst und dafür nicht mit einem TZ-Urlaub für den halben Monat "bestraft" werden möchtest. Auf der anderen Seite steht eben der TZ-Vertrag während der EZ - und innerhalb dessen meine ich, kann man nicht TZ-Gehalt bekommen, aber VZ-Urlaub(sentgeld). Weil eben unfair anderen AN´s gegenüber,d ie TZ arbeiten und nicht VZ-Urlaub bekommen. Ist vermutlich die Frage, welcher Vertrag während der EZ hier sticht ;-) Ich bin auch gespannt, wie die Rechtslage aussieht. Interessanter weise habe ich dazu im INet wirklich nichts gefunden. Alles bezieht sich auf TZ NACH der EZ, auf die Urlaubskürzungen während der EZ aber eben ohne das man in TZ arbeiten geht usw.


Mitglied inaktiv

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Natürlich gibt es nicht doppelt Urlaub, es gibt das höhere. Es gibt also für April 2,5 Tage VZ Urlaub und ab Mai dann den Urlaub nach TZ berechnet. So schwierig ist das doch wirklich nicht.


Anna198

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@Cube Genau, das meine ich! Und der Verweis auf den Paragrafen hilft mir als Nichtjuristin eben leider nicht weiter. Und an den vielen verschiedenen Antworten sieht man ja auch, dass jeder es anders versteht und auslegt. Im Prinzip ist es auch unfair den normal arbeitenden Vollzeitangestellten gegenüber, wenn man für nicht volle Elternzeitmonate den vollen Urlaub erwirbt, ohne zu arbeiten. Andererseits - jede Frau, die ein Baby geboren hat, weiß ganz genau, dass gerade diese ersten Wochen und Monate nach der Geburt in den meisten Fällen so kräftezehrend sind, dass sich die meisten Vollzeitjobs im Vergleich dazu wie Urlaub anfühlen. Könnte mir vorstellen, dass es meinen Fall in Zukunft aber öfter geben könnte - selbst Chefs, die Home Office gegenüber sehr skeptisch waren haben in den letzten 2 Jahren in vielen Fällen gesehen, dass es funktioniert. Teilzeit Home Office direkt im Anschluss an den Mutterschutz ist zwar nicht einfach, aber machbar, wenn man sich die Arbeitsstunden frei über den ganzen Tag verteilen kann.


cube

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"1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet." Wenn man aber spitzfindig ist, müsste man fragen, warum innerhalb eines TZ-Vertrages der Urlaub mit VZ-Gehalt vergütet werden sollte. Und darum scheint es ja zu gehen. Die Urlaubstage bleiben die Gleichen - da gibt´s ja keine Diskussion drum. Aber wie werden sie vergütet, wenn man den Urlaub nimmt? Ich nehme dann ja den Urlaub aus dem VZ-Vertrag - oder? Ich werde ja nicht zusätzlichen TZ-Urlaub on Top bekommen. Dann müsste er logischerweise auch VZ vergütet werden, wenn ich ihn aus dem VZ-Vertrag nehme.


Mitglied inaktiv

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@Cube Ja, der Urlaub wird als VZ Urlaub vergütet aus April. Bei uns zum Beispiel zählt ein VZ Urlaubs Tag einfach mehr Stunden als ein TZ Urlaubs Tag. Dadurch macht man leichtes Plus. Das ist aber nun mal das Gesetz und ob fair oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Das Gesetz ist da recht eindeutig.


WonderWoman

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genauso spitzfindig kann man ja fragen warum bei einem ruhenden vertrag überhaupt urlaub erarbeitet wird. zumal der gesetzliche standard ja ist dass während der gesamten ez urlaub aus dem vz-vertrag "erarbeitet" wird. der ag muss dem explizit widersprechen wenn er das nicht will. das argument der unfairness gegenüber anderen ist obsolet. die haben ja auch keinen ruhenden vz-vertrag. so gesehen ist der ganze § unfair weil man urlaub erwirbt in einem monat in dem man keinen handschlag für den ag gemacht hat. der ag kann natürlich anführen dass der vz-urlaub erst NACH der ez, also wenn der vz-vertrag wieder in kraft tritt genommen werden darf. damit kein anderer tz-ma beleidigt ist. so wäre es ja auch ohne tz-vertrag in der ez. aber das ist ja noch nachteiliger für ihn weil er rückstellungen bilden muss.


Mitglied inaktiv

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War nicht letztens jemand hier, wo der AG nicht den Urlaub gekürzt hat und die MA nach Vertragsende jetzt von 3 Jahren Elternzeit den Urlaub ausgezahlt haben möchte. War auch rechtlich erlaubt


cube

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Die Kürzung muß vom AG mitgeteilt werden/darauf schriftlich hinweisen, sonst gilt sie nicht.


malini

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Ich arbeite auch TZ in EZ und bei uns ist es so, dass ich meinen Urlaub aus der VZ (auch Mutterschutz) erst dann abbaue, wenn meine EZ vorbei ist. Innerhalb der EZ nehme ich nur den Urlaub, der mir aus der TZ zusteht.


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