Anna198
Hallo Frau Bader, ich bin Anfang August letzten Jahres in den Mutterschutz gegangen und arbeite seit Mitte November (also direkt im Anschluss an den Mutterschutz)wieder in Teilzeit. Mein Arbeitgeber ist nun der Meinung, dass ich während des Mutterschutzes überhaupt keinen Urlaub erwerbe, für den Monat November möchte er einen Teil des Urlaubs als Teilzeiturlaub werten. Ist das zulässig? Ich bin davon ausgegangen, dass ich 1. während des Mutterschutzes vollen Urlaubsanspruch erwerbe, genauso wie wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte und 2. dass der angebrochene Monat November noch komplett als Vollzeit gewertet wird. Falls mein Arbeitgeber nicht im Recht sein sollte - in welchen Gesetzen steht das? Paragraph 24 MuSchG für das Fortbestehen des Erholungsurlaubs? Zu angebrochenen Monaten konnte ich leider nichts finden. Vielen Dank und VG
Hallo, § 17 BEEG: Nur die Monate, in denen SIe KOMPLETT in EZ waren, kann der AG den Urlaub um 1/12 kürzen. Liebe Grüße NB
Anna198
Super, vielen Dank!
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