Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

Beccy

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Guten Tag Frau Bader, ich bin am 11.01.2013 in Mutterschutz gegangen und war bis 19.05. in Mutterschutz, da sich dieser wegen meiner Tochter mit einem Gewicht von unter 2500g auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert hat. Nun arbeite ich statt 38 Std. nur noch 15 Std. im zweiten Jahr der Elternzeit. Welchen Urlaubsanspruch habe ich jetzt noch aus 2013? Ich habe 30 Tage im Jahr. Wenn ich diese auf Jan-Mai runterrechne wären es 12,5 Tage. Aber bekomme ich die auch, wenn ich jetzt nur 2 statt 5 Tage arbeite? Vielen Dank, Beccy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grüße NB


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