Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

Mitglied inaktiv

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ich bin bay. Landesbeamte. Am 28.12.08 begann mein Mutterschutz und meine Tochter kam am 19.02.09 (11 Tage nach errechneten Termin) auf die Welt. Ab 17.04.09 bin ich jetzt in Elternzeit. Meinen Resturlaub von 2008 kann ich aufheben bis 1 Jahr nach Ende der Elternzeit (lt. Urlaubsverordnung). Darüber hab ich auch eine schriftliche Mitteilung bekommen. Für das Jahr 2009 hab ich keinen Urlaubsantrag bekommen, die Kollegen haben den Zettel im Dezember erhalten. Als ich nachfragte, warum ich keinen mehr erhalten, meinte unsere Geschäftsstelle, mir stehe für 2009 kein Urlaub mehr zu. Hab jetzt schon gesucht, aber nichts gefunden, wo steht, das mir in der Mutterschutzzeit noch Urlaub zusteht oder das es halt kein Urlaub mehr gibt. Wenn man länger krank ist, wird einem der Urlaub doch auch nicht gekürzt, da müßte mir doch bis April 2009 noch der anteilige URlaub zustehen oder?? Meine Freundin ist im September in Mutterschutz und Ihr Kind ist Anfang Nov. geboren und Ihr haben sie für 08 kein URlaub gekürzt. (Sie ist aber in einer anderen Behörde beschäftigt, aber auch bay. LAndesbeamte) Hab das meiner Geschäftsstelle auch gesagt, und die meinten dass bei meiner Freundin dann wohl ein Fehler unterlaufen wäre und sie eigentlich keinen Anspruch auf URlaub hatte. Das kann doch aber nicht sein. Was ist denn jetzt richtig? Bekomme ich noch anteilig URlaub für 09?? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dafür?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bei beamten kann ich es nicht genau sagen WO es steht. Für "normale Angestellte" steht es (andersrum formuliert) im BEEG, als Elternzeitgesetz. DORT steht im §17 BEEG daß nur für volle Moante EZ der Jahresurlaub gekürzt werden kann. und im MuSchG steht auch was zum Urlaubsanspruch, auch dort der §17 MuSchG. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html Die entsprechenden Gesetze für Dich kenne ich leider nicht Glückwunsch zum Baby! Désirée


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