Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe sie letzte Woche gefragt, wer denn nun Recht hat bezüglich meines Resturlaubsanspruches durch die Mutterschutzfrist nach der Geburt meiner Tochter. Ich bin ja der Meinung, dass mir da noch Urlaub zusteht, da meine Tochter 1/2002 geboren ist und meine Mutterschutzfrist bis März 2002 lief. Mein Chef dagegen sagt ja, dass ich keinen Anspruch mehr habe. Ihr Antwort war: Die herrschende Meinung gibt ihm leider Recht. Ich kann mit dieser Antwort leider nichts anfangen. Was soll das genau heißen? Ein andere Mutter hat doch auch auf meine Frage geantwortet, dass ich noch Anspruch hätte (ich glaube nach § 17 von irgendeinem Gesetz). Entweder es gibt ein Gesetz und ich habe Anspruch oder es gibt kein Gesetz, dann habe ich Pech gehabt. Mit freundlichen Grüßen Hope1973
Hallo, nochmal: Der fast bis zu 2 Jahre dauernde Übertragungszeitraum nach Ende der Elternzeit wird nicht verlängert, wenn im Anschluss an die erste Elternzeit eine zweite Elternzeit genommen wird, weil ein weiteres Kind geboren ist. Wird der übertragene Resturlaub nicht im Übertragungszeitraum nach Ende der ersten Elternzeit genommen, verfällt er unweigerlich. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Hallo, Ich arbeite in der Produktion 5 Tage/Woche mit a 8h. Nun bin ich schwanger geworden und kann aus Mutterschutzgründen nicht mehr in der Produktion tätig sein. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten mich im Homeoffice 2 Tage/Woche a 8h beschäftigen zu können. Das bedeutet ab 01.01.26 bin ich nun in diesem Teilbeschäftigungsverbot. Aus ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht