Mitglied inaktiv
Hallöchen, Frau Bader! Ich habe am 19.01.2002 meine Tochter und am 05.12.2004 meinen Sohn geboren. Für beide Kinder habe jeweils die vollen 3 Jahre Elternzeit genommen. Im vergangenen Oktober habe ich dann zum Ende der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gekündigt, da wir uns nicht auch einen 400-Euro-Job einigen konnten. Nun war ich der Meinung, dass ich für die Mutterschutzfrist im Jahr 2002 noch Urlaubsanspruch hatte. Ich bat also meinen Arbeitgeber mir die Tage noch auszuzahlen. Dieser hat mir allerdings jetzt erklärt, dass er da keinen Urlaubsanspruch sieht. Wer ist denn nun im Recht? Und wie verfahre ich jetzt am besten weiter, wenn ich im Recht sein sollte? Habe ich dann eigentlich auch Urlaubsanspruch für die zweite Mutterschutzfrist? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Hope1973
Hallo, die herrschende Meinung gibt ihm leider Recht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ganz einfach: § 17 BEEG / BErzGG denn Du hattest doch Elternzeit erst ab ca. März, oder? Also war der erste VOLLE Monat EZ der April, somit hast Du Urlaubsanspruch bis inkl. dem VOLLEN März. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, was heißt:"Das herrschende Meinung gibt ihm leider Recht."? desireekk hat doch auch geschrieben, dass ich noch Urlaubsanspruch hätte und auch noch eine Quelle angegeben! Nun bin ich etwas durcheinander. Mit freundlichen Grüßen Hope1973
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