Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader ich gehe nächsten Monat in Elternzeit und mein AG hat mir versprochen meinen Urlaub auszuzahlen. Ich hatte von Anfang des Jahres ein BV. ET: ist der 3.8 meines Wissens nach wird der Urlaub bis zum ET gerechnet + die Mutterschutzzeit nach ET oder? wenn ja, wo kann man sowas nachlesen? mein AG wusste das nämlich auch nicht. und ändert sich was daran, wenn das Baby eher kommt? da ich Ende Juli einen Termin zum KS habe. Lieben Gruss möwe
Hallo, § 17 MuSchG http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst Urlaub, solange dein Mutterschutz andauert. Der ist 14 Wochen lang, falls das Kind eher kommt, wird die nicht genommene Zeit hinten drangehängt. LG, Mari
Mitglied inaktiv
Danke schön also so wie ich es gelesen hatte kann ich das irgendwo nachlesen? Also damit ich das meiner Chefin unter die Nase halten kann?? LG möwe
Mitglied inaktiv
Danke schön passte gerade, hab mich nämlich grad verbal mit dem Lohnbüro auseinander setzen müssen man hat mir jetzt mein Urlaubsgeld ausgezahlt, dafür aber den Lohn einbehalten und kann den angelblich nicht nachzahlen. Ich hätte mich für diesen Monat für Urlaubsgeld oder Lohn entscheiden müssen aber das hätte man mir ja auch mal sagen können danke für den link LG möwe
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