Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch, wer bekommt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch, wer bekommt?

jackiedesnoo

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Folgende Situation: 3 Mitarbeiter haben zur gleichen Zeit Urlaub beantragt ( Sommerferien) Mitarbeiterin A ist Oma, will mit Sohn und Enkeln in den Urlaub fahren, deshalb auf der Sommerferien " angewiesen" Mitarbeiterin 2 ist Auszubildende, könnte theoretisch die ganze Sommerferien aussuchen, will aber explizit in dieser Zeitraum. Mitarbeiterin 3 hat 4 Kinder, 2 in der Schule, 2 in der Kita, der Kita hat zur dieser Zeit zu und der Vater hat Urlaubssperre. Wer hat Recht auf den Urlaub in den Schulferien?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wägt der Ag unter sozialen Gesichtspunkten ab. Es ist schwierig, denn alle wollen aus triftigen Gründen in den Ferien fahren. Die Azubine muss in den Ferien Urlaub bekommen. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Die Mutter mit den Kindern hat das Recht. Die Oma hat überhaupt keinen Anspruch weil es nur die Enkelkinder sind und die Azubi hat keine Kinder ohne Betreuung. Daher die Mutter.


Himbeere2008

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Maßgeblich dafür, wer vorrangig Urlaub in den Sommerferien bekommen soll, ist § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG. Hier heißt es: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“ Dies bedeutet dass der Arbeitgeber immer abwägen muss, welcher Arbeitnehmer den Urlaub in den Sommerferien nach sozialen Gesichtspunkten am ehesten nötig hat. Dies sind in der Praxis zwar häufig Mitarbeiter mit Kindern – allerdings nicht immer. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, bei denen der Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers Vorrang gegenüber anderen Mitarbeitern hat, beispielsweise: Ein Mitarbeiter hat schulpflichtige Kinder, mit denen er logischerweise nur während der Ferien in Urlaub fahren kann. Ein Mitarbeiter kann nur zu einer bestimmten Zeit gemeinsam Urlaub gemeinsam mit seinem Partner nehmen, da diesem durch seinen Arbeitgeber nicht anders Urlaub gewährt wird. Ein Mitarbeiter hat an einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (z. B. Kur) teilgenommen und möchte im Anschluss Urlaub nehmen In letztgenannten Fall ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich gezwungen dem Ansinnen nachzugeben, selbst wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen würden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG. Mitarbeiter mit Kindern haben nicht immer Vorrang Nun erscheint es tatsächlich auf den ersten Blick so, als hätten Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern immer Vorrang vor Mitarbeitern ohne Kinder. Damit hätten Letztere keine Chance, jemals während der Ferienzeiten Urlaub zu nehmen. Dies kann jedoch niemandem zugemutet werden. Daher kann die Abwägung nach sozialen Gesichtspunkten nach mehreren Jahren der erfolglosen Urlaubsbeantragung durchaus auch zugunsten eines Mitarbeiters ohne Kinder ausfallen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber eingreifen und für eine gerechte Verteilung der Ferien sorgen, sodass alle an die Reihe kommen, die den Wunsch danach verspüren.


cube

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Anspruch auf eine bestimmte Zeit hat keiner - auch nicht MA´s mit Schulkindern. Der AG ist zwar angehalten, nach sozialen Gesichtspunkten im Zweifel zu entscheiden - zu sozialen Gesichtspunkten kann aber auch gehören, dass Urlaube zu bestimmten Zeiten gerecht/abwechselnd verteilt werden. Würden die Anträge bei mir auf dem Tisch liegen würde ich die Parteien über das Dilemma informieren und bitten, erst mal selbst eine Einigung zu finden und sollte das nicht klappen, würde ich selbstverständlich entscheiden. Oft gelingt nämlich doch eine Einigung untereinander ganz gut. Mir dann auch die Argumente jeder Partei anhören (Einzelgespräche natürlich!). Ich sag mal so: die Oma kann zB auch in allen anderen Ferien mit den Enkeln in Urlaub fahren oder einen anderen Sommerferienabschnitt nehmen. Die Azubine hat sozusagen gar keinen zwingenden Grund genau dann fahren zu müssen. Einzig die Eltern haben eher ein Problem - wobei das Betreuungsproblem natürlich rechtlich gesehen ihre Sache ist und nicht die des AG´s. Ich würde vermutlich zu Gunsten der Eltern entscheiden - aber ganz deutlich darauf hinweisen, dass es zukünftig nicht zu einer Bevorzugung kommen sollte und die Eltern sich bitte nicht darauf verlassen sollten, dass dies in jeden Ferien so entschieden werden könnte. Und nur so am Rande: wer mit dem Argument kommt, er habe bereits den Urlaub gebucht oder irgendwo etwas zugesagt/versprochen hat - das ist ganz alleine sein Problem. Ohne verbindliche Genehmigung des Urlaubs bucht/spricht ab man auf eigenes Risiko.


Felica

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Gar keiner. Das entscheidet der Chef nach eigenem Ermessen. Es gibt kein Recht auf Urlaub in den Ferien, der AG soll nur Rücksicht auf persönliche Belange nehmen. Muss er aber nicht.


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