Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

urlaubsanspruch von vollzeit auf teilzeit übertragbar?

Frage: urlaubsanspruch von vollzeit auf teilzeit übertragbar?

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, ich gehe demnächst in Mutterschutz und werde danach Teilzeit, 2 Tage die Woche, arbeiten. Wie sieht es dabei aus mit der Übertragung von Urlaubsansprüchen? Wenn ich z. B. 16 Tage Resturlaub habe und diesen nach dem Mutterschutz, bei einem 2-Tages-Vertrag, abfeiern möchte, dann könnte ich mir doch praktisch 2 Monate (2x4x2) Urlaub nehmen? Oder lässt sich der aus einer Vollzeitbeschäftigung entstandene Urlaubsanspruch auch nur auf eine Vollzeit beschäftigung anrechnen? Danke. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also, der in Vollzeit entstandene Urlaub kann tageweise genommen werden, das heißt, bei 2 Tage Woche sind auch nur 2 Tage weg. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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der Urlaub wird anteilig gekürzt, d.h. von den 16 Tagen (also gut 3 Wochen) werden nur gerundet 6 übrig bleiben.


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