Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich gehe demnächst in Mutterschutz und werde danach Teilzeit, 2 Tage die Woche, arbeiten. Wie sieht es dabei aus mit der Übertragung von Urlaubsansprüchen? Wenn ich z. B. 16 Tage Resturlaub habe und diesen nach dem Mutterschutz, bei einem 2-Tages-Vertrag, abfeiern möchte, dann könnte ich mir doch praktisch 2 Monate (2x4x2) Urlaub nehmen? Oder lässt sich der aus einer Vollzeitbeschäftigung entstandene Urlaubsanspruch auch nur auf eine Vollzeit beschäftigung anrechnen? Danke. LG
Hallo, also, der in Vollzeit entstandene Urlaub kann tageweise genommen werden, das heißt, bei 2 Tage Woche sind auch nur 2 Tage weg. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
der Urlaub wird anteilig gekürzt, d.h. von den 16 Tagen (also gut 3 Wochen) werden nur gerundet 6 übrig bleiben.
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