zini82
Liebe Frau Rechtsanwältin Bader, derr Entbindungstermin meiner Tochter war für den 26. Februar 2018 geplant. Sie kam bereits als spätes Frühchen am 31. Januar 2018 zur Welt. Demnach besteht mein Mutterschutz vom 15. Januar bis 21. Mai 2018. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch? Ich habe 30 Tage im Jahr. Bis 14.01. war ich Teilzeit in Elternzeit mit 22 Std. auf 4 Tage/ Woche. Ab 15.01. war ich dann in Mutterschutz und auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit in meinem „normalen“ Vollzeit Arbeitsvertrag. Für die vollen Monate Elternzeit wird mein Urlaub um 1/12 gekürzt. Aber wieviele Tage habe ich nun mit wievielten Stunden je Urlaubstag? Bitte um Hilfe. Danke! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, der Urlaub wird nur für die Monate gekürzt, die Sie komplett in Elternzeit gewesen sind. Urlaub, der in der Teilzeit entstanden ist, wird auch in Teilzeit abgegolten. Den Vollzeiturlaub nehmen Sie dann am besten in Vollzeit, dies jedoch nach der Elternzeit. Liebe Grüße NB
zini82
Ja, das ist schon klar. Februar, März und April sind 2,5 Tage in Vollzeit. Aber wie berechnen sich Januar und Mai?
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich gehe demnächst in Mutterschutz und werde danach Teilzeit, 2 Tage die Woche, arbeiten. Wie sieht es dabei aus mit der Übertragung von Urlaubsansprüchen? Wenn ich z. B. 16 Tage Resturlaub habe und diesen nach dem Mutterschutz, bei einem 2-Tages-Vertrag, abfeiern möchte, dann könnte ich mir doch praktisch 2 Monate (2x4x2) Urlaub ...
Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich schon bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängert. Während meiner Elternzeit arbeite ich aktuell Teilzeit in einem zusätzlichen befristeten Vertrag. Mein alter Vollzeitvertrag gilt unverändert. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich si ...
Sehr geehrte Frau Bader, da ich leider aufgrund einer Risikoschwangerschaft seit dem 02.09.14 krankgeschrieben bin (ET 25.12.14) sind mir noch 19 Urlaubstage übrig geblieben, die ich im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Mit meinem AG habe ich bereits besprochen, dass ich dann nur Teilzeit arbeiten möchte (Mo.-Fr. ca. 3,5 Std.). Bisher hatte ...
Hallo, Ich habe vor dem Mutterschutz / Elternzeit, in Absprache mit meinem Management, meinen Urlaub (20Tage) nicht nehmen können. Nun fange ich mit 50% Teilzeit in Elternzeit wieder an zu arbeiten. Wie wirkt sich das auf meinen Urlaub aus? Stehen mir jetzt nur 20 halbe Tage zu oder stehen mir (da in Vollzeit den Urlaubsanspruch erworben) 20 vol ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Wechsel der Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Ich habe nun schon mehrere Internetseiten dazu gewälzt und festgestellt, dass es dazu wohl kein Recht, aber etliche Gerichtsurteil dazu gibt, auf welche man sich stützen kann. Allerdings handelt es sich bei dem was ich gefunden habe immer um den ...
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches, welchen in in Vollzeit erworben habe und in Teilzeit abfeiern möchte. Mein konkreter Fall: ich habe aus meiner Vollzeittätigkeit noch 9,5 Tage Urlaub "übrig". Nun werde ich bald in Teilzeit i.R.d. Elternzeit zurückkehren, auch weiterhin an 5 Arbeitstagen (allerdings in Teilzeit, ...
Hallo, muss/darf in Vollzeit entstandener Urlaubsanspruch (im Mutterschutz) „umgerechnet“ werden, d.h. die Urlaubstage würden sich in Teilzeit verdoppeln?
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner