Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch Schutzfristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch Schutzfristen

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe eine Frage zu dem Urlaubsanspruch in den Schutzfristen. Wie ist es, wenn das Kind früher geboren wird? Beginnen die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung am Geburtstermin oder erst ab dem errechneten Termin? Mein Sohn wurde dreieinhalb Wochen vor Termin geboren. Würden die 8 Wochen Mutterschutz ab Geburtsdatum zählen, wäre meine Schutzfrist im Dez. um gewesen, würde sie erst ab errechnetem Termin zählen, wäre sie erst im Januar um gewesen, und mir würden für den Januar noch zwei Tage Urlaub zustehen. Unsere Personalabteilung meint, diese zwei Tage Urlaub ständen mir nicht zu, aber ich meine doch. Was stimmt nun? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüssen! I.Engel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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dadurch dass dein kind früher kam, konntest du die mutterschutzfrist vor der geburt nicht komplett nehmen, und werden hintendran gehängt. also endet die schutzfrist in deinem fall 8 wochen nach et oder 11,5wochen nach geburt..


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