TOM0104
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage zu meinen zwei Partnermonaten! Unsere Tochter ist am 01.04.2013 geboren und ich möchte die Patnermonate von 01.07.2013-31.07.2013 und vorrauss. 01.10.2013-31.10.2013 einbringen, kann mein Arbeitgeber in dieser Zeit meinen Urlaub jeweils um 1/12 kürzen obwohl ich die Partnermonate aufteile? Ich frage darum da bei unserer ersten Tochter geboren am 21.03.2011 ich die Partnermonate auch aufteilte (glaube 21.07.2011-20.08.2011 und 21.09.2011-20.10.2011) und dadurch mein Urlaub ja nicht gekürzt worden ist, ich meine wie verhält sich das bei Geburt am 01.04., voller Urlaubsanspruch da Partnermonate aufgeteilt oder jeweils 1/12 gekürzt? Bitte nur antworten wenn Ihr sicher seit, keine Vermutungen! Gruß Tom
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das ist korrekt. Das ist in diesem Fall ein Sonderfall, da Du jeweils einen kompletten Monat in EZ bist. Beim 1. Kind warst Du keinen Monat komplett in EZ. Urlaub darf nur gekürzt werden für Monate die man komplett in EZ ist. Das hat nichts mit der Aufteilung ansich zu tun. LG Sabine
sternenfee75
Genau so ist es, beim ersten Kind war halt kein ganzer Monat betroffen, wie es z.B. der Fall wäre, wenn man 2 Monate am Stück nimmt, dann hat man ja einen ganzen Monat. Bei Geburt am ersten des Monats ist es echt Pech.
SumSum076
Wobei es da ein Urteil gibt, wonach der Urlaub für die ersten drei Monate der Elternzeit nicht gekürzt werden darf. Habs irgendwo hier schon mal zitiert...finds aber grad nicht! Gruß Sabine
SumSum076
Arbeitsgericht Karlsruhe: 3 Ca 281/11 "Unter Berücksichtigung des europäischen Rechtes kann eine Kürzung des Jahresurlaubes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG nur für die drei Monate übersteigende Zeit erfolgen." Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo! Wir bekommen Ende Mai unser zweites Kind und haben trotzdem wieder Fragen bzgl. der Elternzeit, auch wenn man es schon einmal durchgemacht hat... Also... Das Kind soll Ende Mai 2015 auf die Welt kommen. Ich nehme 6 Monate EZ, mein Freund möchte im Anschluss, also den 7. und 8. LM, direkt 2 Monate EZ nehmen. Wie verhält es sich nu ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
Hallo Frau Bader. Kann mein Mann 2 Monate Elterngeld plus nehmen oder müssen es 4 Monate sein? (2 Basis EG=4 EG plus)? Er möchte sich in den Monaten Überstunden auszahlen lassen so, als würde er 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Ein monat habe ich am Anfang geburt meiens sohn genommen, der 2. monat liegt in der zukunft. "Es ist jedoch so, dass ich in der Zwischenzeit den Job gewechselt habe und die zweite Monat eigentlich nicht nehmen möchte, da er genau in meine Probezeit fällt. Ist es mö ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita