Hallo Frau Bader!
Wenn der Arbeitsbeginn in der Elternteilzeit der 13.08. ist, wieviel Tage Urlaubsanspruch hat man bei 30 Tagen/Jahr?
Wird der August (halber Monat) nicht berücksichtigt?
Vielen Dank im voraus!
Gruß
von
hampi215
am 16.08.2012, 10:54
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nur bei vollen Monaten??
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nur bei vollen Monaten??
BEEG § 17:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Ich lese das so (meine persönliche Meinung):
30 Tage im Jahr = 2,5 Tage im Monat
Mitte August bis Ende Dezember = 4,5 Monate
4,5 x 2,5 = 11,25 Tage = aufgerundet 12 Tage Urlaub
Bin jetzt nicht ganz sicher, ob der AG auf volle Tage aufrunden muss oder ob er auf 11 Tage abrunden darf.
Natürlich muss der halbe August berücksichtigt werden. Aber vielleicht hat ja noch jemand anders eine genauere Meinung dazu.
von
Sonni74LS
am 16.08.2012, 12:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nur bei vollen Monaten??
Der Urlaub kann vom AG nur für Kalendermonate gekürzt werden, die man komplett in Elternzeit ist.
Der Kalerndermonat geht gemäß BGB vom 01. des Monats bis zum letzten.
Also im Februar meist vom 01.02. bis zum 28.02.
Im Juli entsprechend vom 01.07. bis zum 31.07.
Wenn deine Elternzeit bis irgendwann IM Monat ging, dann kann der Urlaub nicht gekürzt werden.
Bei 30 Tagen pro Jahr macht das 2,5 pro Monat.
Geht die EZ bis Mitte August, dann gibts noch Urlaub für August bis Dezember, also für 5 Monate.
Macht 5 x 2,5 = 12,5 Tage
Die werden gemäß BUrlVO aufgerundet auf 13 Tage für 2012.
Gleiches gilt auch, wenn die EZ bis zum 30.08 ginge und der erste Arbeitstag der 31.08 wäre. Auch dann ist man nicht den kompletten August in EZ!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.08.2012, 12:58