Baby Sommer 2020
Hallo Frau Bader, ich komme nicht ganz zurecht mit der Berechnung meines Urlaubes. Bin seit 09.12. im Beschäftigungsverbot. Hab von 2019 noch volle 30 Tage Resturlaub mit Vollzeitstunden. Geburtstermin ist voraussichtlich Ende Juli. Arbeiten werde ich wieder nach einem Jahr Elternzeit, also voraussichtlich ab August 2021. Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch für 2020 und für die Elternzeit. Mein Mutterschutz beginnt voraussichtlich Mitte Juni. Ist es so, dass ich wie bei einer Kündigung dann vollen Anspruch auf den Urlaub im Jahr 2020 habe-weil ich nach dem 01.06. in Mutterschutz gehe? Vielen Dank schon mal für ihre Antwort
Hallo, Sie haben für jeden Monat, den Sie nicht komplett in EZ sind, Anspruch auf Urlaub. Für die EG-Monate kann der AG den Urlaub kürzen. VZ-Urlaub sollte man auch in VZ nehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast für die monate, in denen du nicht komplett in ez bist, anspruch auf urlaub. wenn du nur ein jahr ez einreichst, MUSST du nach dem einen jahr arbeiten. möchtest du vollzeit zurück? du darfst doch bis zu 30 h in der ez arbeiten. ich würde mir das, wenn du nicht vollzeit zurückmöchtest, überlegen. da muss nur was mit dem kindergarten sein und shcon kannst du nicht arbeiten...und anspruch auf verlängerung der ez hast du nicht, wenn du nur ein jahr meldest, da du folglich danach arbeiten gemeldet hast und du dich für zwei jahre festlegen musst. solltest du vorhaben zu kündigen, würde ich dir empfehlen trotzdem zwei jahre zu melden und dir in ruhe was neues zu suchen. du darfst die 30 h auch woanders arbeiten mit zustimmung deines AG. du hast die ez dann trotzdem übrig für den neuen AG, die verfällt nicht.
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