snoopy6182
Hallo Frau Bader, ich habe meinen Sohn am 27.06.2016 gesund zur Welt gebracht. Leider verlief die Schwangerschaft nicht komplikationslos und ich war ab 22.01.2016 krank geschrieben und habe ab dem 08.02.2016 ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Der Mutterschutz war vom 22.05.-28.08.2016. Ich glaube lt. Gesetzgebung steht einer Mutter sowohl für die Zeit des Beschäftigungsverbotes als auch für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsanspruch zu. Bedeutet das für mich, dass ich für 2016 bis zum 28.08.2016 Anspruch auf Urlaub habe oder nur bis zum Geburtstermin? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, Urlaubsanspruch haben Sie für alle Monate, in denen Sie nicht voll in Elternzeit gewesen sind. Also auch für die Mutterschutzmonate. Liebe Grüße NB
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Hallo,
Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit.
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Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch?
Verfällt dieser ?.
Herzlichen Dank
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