Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

Frage: Urlaubsanspruch aus Berufsausübungsverbot von 100% zu 30%Stelle

susiliana

Beitrag melden

Hallo! Ich möchte nächstes Jahr im Oktober nach einer 2 jährigen Elternzeit mit vorangegangenem Berufsausübungsverbotes seid Schwangerschaftsbeginn wieder arbeiten. Für das Jahr im Berufsausübungsverbot stehen mir 28 Tage plus 9 Tage Resturlaub aus 2015 zu. Jetzt wurde mir gesagt, dass sich dieser quasi "Resturlaub" deutlich verringert, wenn ich nicht wieder zu 100% arbeite sondern nur 30%. Das ich mit 30% weniger Urlaubstage als mit 100% habe ist ja klar, aber ich war doch vorher mit 100% beschäftigt und habe daher diesen hohen Urlaubsanspruch, der sich doch eigentlich nicht reduzieren kann, oder? Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Vielen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Vollzeit Urlaub muss auch in Vollzeitbezahlung abgegolten werden. Am besten ist es deshalb, wenn Sie ihn nehmen, bevor Sie mit der Teilzeittätigkeit anfangen, also in Anschluss an die Elternzeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Resturlaub aus der Vollzeitstelle muss auch Vollzeit abgegolten werden. Ich würde es für am sinnvollsten ansehen wenn der Resturlaub von 37 Tagen in einem Vollzeitarbeitsverhältnis von 7 Wochen und 2 Tagen (= 37 Tage) abgegolten wird. In der Zeit wirst du Vollzeit bezahlt. Danach startet erst deine TZ Beschäftigung. In der TZ- Beschäftigung hast du natürlich einen geringeren Urlaubsanspruch, den musst du aber erst wieder erarbeiten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was ist ein Berufsausübungsverbot? Ich kenne Berufsverbot aufgrund schwerwiegender Verfehlungen - IMO steht dir da aber gar nichts zu. Oder ein Beschäftigungsverbot.aufgrund einer Schwangerschaft. Denke mal du meinst das, oder? Davon ab, wenn du erst 2 Jahre EZ genommen hast, empfehle ich dir erst einmal nicht dem Vertrag dauerhaft zu kürzen. Sondern das 3te Jahr dran zu hängen und innerhalb diesem im TZ zu arbeiten. Das geht mit bis zu 30 Std die Woche - deine 30% wären da weit drunter. Damit bliebe der 100% Vertrag aber erst einmal erhalten so das du schauen kannst wie das ganze klappt. Nach der EZ würde ich dann den Urlaub aus der VZ-Beschäftigung erst einmal nehmen und dann kann man immer noch sehen ob und in wie weit du dann in TZ deinen Vertrag dauerhaft änderst. Hätte auch den Vorteil, solange du dich in EZ befindest kann man dir nicht kündigen. Selbst dann nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest. Diesen Schutz hast du nicht wenn du dauerhaft auf TZ runterstufst - und meistens kann man auch nur schlecht wieder hochstufen. Und Urlaub aus VZ muss auch in VZ entsprechend gerechnet werden, genauso wie sich der Urlaubsanspruch aus der ZT danach bemisst an wie vielen Tagen du durchschnittlich arbeiten wirst. Nicht anhand der Stunden welche du leistest. Du kannst also, genauso viele Urlaubstage haben wie mit VZ wenn du trotz 30%-Stelle immer noch jeden Tag arbeitest. Wenn Du dagegen vorher an 5 Tagen gearbeitet hast, TZ dann aber nur noch an 2 Tagen, steht dir entsprechend nur noch für diese beiden Tage Urlaub zu. Den Rest der Woche hättest du ja eh frei - müsstest also auch keinen Urlaub nehmen. Schon alleine deshalb wäre es sinnig VZ erst zu nehmen bevor du in TZ wechselst.


Fräulein Schnürschuh

Beitrag melden

Der AG muss überhaupt keinen Urlaubsanspruch während der EZ gewähren. Insofern besser als gar nichts. VG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Fräulein Schnürschuh, bitte nochmal lesen und die Antwort überdenken. Bei TZ während EZ erwirbt man natürlich Urlaubsansprüche und ebenso im BV und Mutterschutz ... Gekürzt werden darf lediglich für jeden vollen Monat Elternzeit :-) Bg


Fräulein Schnürschuh

Beitrag melden

Echt im BV auch? Ich möchte echt kein AG sein


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi ...

Guten Tag Frau Bader,   Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:)    Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren.  Ich habe noch Alturlaub von 2023  -  9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...

Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...

Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch.  Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt.  Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...

Hallo Frau Bader,  ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen.  Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...