Beere85
Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Im Dezember 2017 erfuhr ich von meiner Schwangerschaft. Anfang Januar beschloss mein Arbeitgeber, dass er mich kündigen wolle, was ihm ja aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht möglich war. Da es bereits vorher Probleme zwischen dem Arbeitgeber und mir gab, welche mich sehr mitgenommen haben, beschloss mein Hausarzt mich in ein Beschäftigungsverbot zu schicken. Ende März erhielt ich einen Anruf meines Arbeitgebers, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass man mich auch nach dem Mutterschutz weiterhin gerne loswerden möchte. Da mir diese Ungewissheit sehr zu schaffen machte, wurde ich aktiv und suchte einen neuen Arbeitgeber. Widererwarten fand ich einen, welcher mich nun trotz meines Zustands vor der Geburt noch einstellt. Die Thematik eines Aufhebungsvertrags mit meinem Noch-Arbeitgeber lag auf dem Tisch, aber da man dies nun solange hinaus gezögert hat, war ich inzwischen in der Situation eigenmächtig zu Ende Mai kündigen zu müssen. Mit dem Gehalt Ende April wurde zudem das durch die IG Metall tariflich geregelte Urlaubsgeld ausgezahlt (in meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber, dass Sonderzahlungen im Falle einer Kündigung zurückerstatten zu sind. Ob dies in einer separaten Betriebsvereinbarung geregelt ist, weiß ich nicht, da ich keinen Zugriff auf diese Dokumente mehr habe). Mein Arbeitgeber möchte dieses nun zurückfordern. Zudem wurde mir in dem Bestätigungsschreiben zu meiner Kündigung mitgeteilt, dass ich keinerlei Urlaubsanspruch für 2018 hätte. Nach Eigenrecherche habe ich herausgefunden, dass nach § 24 MuSchG trotz Beschäftigungsverbot ein Urlaubsanspruch besteht. Ich habe aufgrund des Tarifvertrags einen jährlichen Anspruch von 30 Urlaubstagen, was auf fünf Monate 12,5 Tage ausmachen würde. Das BV trat erst am 29.01. in Kraft. Zuvor war ich seit Anfang Januar krankgeschrieben. Mir stellen sich nun die folgenden Fragen: - Habe ich tatsächlich für 2018 keinen Urlaubsanspruch? - Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückverlangen und wenn ja, in voller Höhe oder nur anteilig? Habe ich für das Jahr 2018 bei diesem Arbeitgeber tatsächlich keinen Urlaubsanspruch? - Sollte ich tatsächlich einen Urlaubsanspruch von gerundet 13 Tagen, welche der Arbeitgeber mir auszubezahlen hat, kann ich für diese Tage dann das Urlaubsgeld behalten und nur für die restlich ausstehenden Tage diesen Jahres, könnte er es zurück verlangen? In diesem Falle entweder 17 Tage oder 7 Monate. Und er mir die Urlaubstage an sich ausbezahlen müssen? Ich danke Ihnen vorab bereits für Ihre Antwort und Mühen. Mit bestem Gruß
Hallo, Bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen. Liebe Grüße NB
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