Mia_87
Hallo Frau bader. Mein Mann macht vom August bis Oktober 2016 seine 2 Monate elternzeit. Nun will sein AG ihm im ganzen Jahr 2016 bis er in Vaterschaft geht kein Urlaub genehmigen. Darf er das?
Hallo, der Arbeitgeber ist für die Organisierung des Urlaubes zuständig. Ablehnend davor aber nur aus betrieblichen Gründen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn er es betrieblich begründen kann. Wie ist denn die Begründung ?
Mia_87
Das die Kollegen ja urlaubssperre bekommen in den 2 Monaten und das wenn er vor elternzeit in Urlaub geht zb.mal April für 2 wochen dann können die Kollegen auch nicht gehen. Aber 8 Monate Urlaub verweigern?
Mitglied inaktiv
Dann würde ich dem AG mal nett darauf hinweisen, das die Kollegen dann auch im November oder Dezember auf den Urlaub verzichten müssen, weil Dein Mann dann ja nach der Elternzeit den Urlaub nehmen muss. Da wäre es doch weit aus sinniger, die 8 Monate vorher zu nutzen - in Absprache mit den Kollegen.
Mitglied inaktiv
Der Urlaubsanspruch besteht unabhängig von der Elternzeit (natürlich anteilig um die 2 Monate gekürzt). Der Arbeitsgeber muß Erholungsurlaub gewähren, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Diese würden dann aber für alle Kollegen mit derselben Tätigkeit Deines Mannes gelten. Daher: Urlaub beantragen, bei Ablehnung schriflich die Gründe darlegen lassen und notfalls an den Betriebsrat (wenn vorhanden), die Gewerkschaft (falls Mitglied) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Mia_87
Danke, das hab ich mir schon fast gedacht. Betriebsrat gibt es nicht oder sonstiges, würde nur ein Anwalt her aber erstens das kostet Geld und zweitens würde mein Mann nur noch schlechter da stehen. Das ist alles so dumm... Aber danke euch
Sternenschnuppe
Sag mal, denkt der Chef er muss die Elternzeit bezahlen? Das würde dieses Verhalten erklären. Wann soll er denn nach der Elternzeit seinen Jahresurlaub nehmen?
Mia_87
er weiß das er das nicht zahlen muss. Er soll nach Oktober, also November und Dezember nehmen.
IngoAC
Moin, ich denke das kann er aus betrieblichen Gründen so machen. Er darf aber wenn das Kind nicht dummerweise am 1. des Monats geboren wird den Urlaub nur um einen Monat (dem September) kürzen. Sie haben nicht geschrieben wann das Kind gekommen ist /kommt. Evtl. kann man mit den Monaten arbeitstechnisch ruhigere Monate wählen und den Urlaubssperrenquatsch umgehen. LG Ingo
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