Guten Morgen, ich bin unbefristet seit dem 31.07.2001 in einer kleinen Tischlerei als kfm. Angestellte beschäftigt. Mein vertraglich geregelter Urlaubsanspruch beläuft sich derzeit auf 24 Tage. In diesem Jahr habe ich noch keinen Urlaub genommen. Mein ET ist der 20.05.2002 und mein MS beginnt am 09.04.2002. Meine Frage nun: Wieviel Urlaub kann ich vor der Schutzfrist nehmen? Wird mir der Urlaub anteilig bis zum ET berechnet oder Ende der MS-Frist oder die ganzen 24 Tage??? Nach meinem Erziehungsurlaub werde ich nicht weiter in der Tischlerei arbeiten sondern den AG wechseln, da ich derzeit nur 15h (wegen Betreuung meines ersten Kindes - er geht in die Vorschule)die Woche arbeite und dann wieder auf 38h oder so gehen möchte. Gruß Nadine