Anstralo
Hallo, ich bin seit September letzten Jahres in meinem aktuellen Job teilzeitbeschäftigt. Mein Mutterschutz endet voraussichtlich am 9.7. diesen Jahres. Ich möchte im Anschluss Elternzeit nehmen. Meine Überlegung ist nun, zwischen Mutterschutz und Elternzeit meinen Resturlaub zumindest zum Teil zu nehmen, um den Zeitraum meiner Beschäftigung in diesem Beschäftigungsverhältnis zu verlängern - das Elterngeld berechnet sich ja aus dem Verdienst der vergangenen 12 Monate, was in meinem Falle bedeutet, dass ich ca. 1 1/2 Monate ohne Verdienst gewesen bin. Das Elterngeld würde sich also weiter verringern. Wie wirkt sich das auf die Elternzeit/ das Elterngeld aus? Ist meine Überlegung richtig? Vielen Dank und herzliche Grüße!
Hallo, das ist insofern schlecht, als Sie ja nur in den ersten 12 /14 Mo. EG bekommen. Wenn Sie arbeiten/ Urlaub nehmen, fällt das weg bzw verringert sich. Liebe Grüsse, NB
samirasmama
Urlaub haettest du vor dem mutterschutz nehmen muessen....
sternenfee75
Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet, da ist der Urlaub hinterher egal. Ausserdem verlierst du dadurch noch Zeit bzw Geld, da es nur für die ersten 12 Monate bzw 14 Monate bei AE oder Partnermonate Elterngeld gibt.
SumSum076
Nimmst du zwischen Mutterschutz und Elternzeit noch Urlaub, dann wird die Zeit mit der Elternzeit verrechnet und der Lohn während des Urlaubs mit dem Elterngeld verrechnet. Und das Elterngeld erhöht sich dadurch nicht. Denn da wird nur die Zeit vor der Geburt und bei Müttern, vor dem Mutterschutz genommen. Was hast du denn vor September 11 gemacht? Gruß Sabine
Anstralo
Danke für eure Antworten. Vor September letzten Jahres habe ich meinen Master gemacht; den Job, den ich vorher neben meinem Studium hatte, habe ich vor der Prüfungsphase beendet. Insofern habe ich in dieser Zeit nichts verdient. Wenn mein Partner während meiner Urlaubstage Elternzeit nimmt, dürfte ja eigentlich keine Zeit wegfallen. Jedoch entnehme ich euren Antworten, dass der Stichtag zur Berechnung des Elterngeldes der Geburtstag des Kindes ist - sehe ich das richtig? Dann sind eventuelle Urlaubszeiten natürlich irrelevant. LG
SumSum076
Elternzeit, die dein Partner nimmt, hat nichts mit deiner Elternzeit zu tun. Wenn du sowieso nicht die drei Jahre nehmen willst, dann ist die Verrechnung der Elternzeit mit dem Urlaub ja egal! Nimmt dein Partner während deines Urlaubs Elternzeit, dann nimmt er sie von seinen 3 Jahren. Beim Elterngeld bleibt es das gleiche! Wieviel Urlaub willst du denn nehmen? Elterngeld für den Partner gibt es nur Lebensmonatsweise! Und er muss min 2 Monate nehmen. Da lohnen sich ein paar Tage Elternzeit nicht! Bekommst du Mutterschaftsgeld, dann werden die 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz genommen. Bei dir hat er ja am 02.04. begonnen. Es ist also das Einkommen aus März 2012 bis April 2011 relevant. Bei deinem Partner (und bei dir, wenn du kein MuSchu-Geld bekämst) ist es April 2012 bis Mai 2011. Gruß Sabine
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