Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit sinnvoll?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit sinnvoll?

julia.89

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Hallo, ich zwei Fragen rund um das Thema Urlaub, Elternzeit und Elterngeld (wobei ich hier immer Basiselterngeld meine), auf die ich noch keine konkrete Antwort finden konnte (evtl. relevant: ich bin Beamtin in Bayern, inbes. privatversichert). Ich habe noch übertragenen Resturlaub aus 2020, welchen ich laut Vereinbarung eigentlich bis 30.09.21 genommen haben muss. Mein Mutterschutz beginnt am 25.05. und endet voraussichtlich am 25.08. 1. Frage: Angenommen ich nehme diesen Resturlaub aus 2020 nicht vor dem Mutterschutz und begebe mich direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit (bis Sommer 2022), steht mir dann in 2022 dieser Resturlaub aus 2020 (zusätzlich zum anteilig erworbenen Resturlaub aus 2021) zu oder verfällt dieser Urlaub tatsächlich zum 30.09.2021? 2. Frage: Aus unterschiedlichen (u.a. betrieblichen) Gründen würde ich bevorzugt nach dem Mutterschutz und vor der Elternzeit in 2021 noch Urlaub nehmen - nicht erst nach der Elternzeit in 2022. Nun lese ich an unterschiedlichen Stellen, dass davon abzuraten ist, da meine Bezüge/mein Urlaub meine (Basis-)Elterngeld-/meine Elternzeitansprüche schmälern. Ich kann dies nur zum Teil nachvollziehen (z.B. wenn ein Basiselterngeldmonat zur Hälfte mit Arbeits/Urlaubzeit aufgefüllt wird und damit hohes Einkommen parallel zum Elterngeld erzielt wird). Aber worin besteht das Problem, wenn ich darauf achte meinen Urlaub nach dem Mutterschutz und vor der Elternzeit so zu legen, dass ich hierbei möglichst einen gesamten Lebensmonat des Kindes abdecke und damit möglichst keine oder nur geringe Überschneidungen mit einem Basiselterngeldmonat erreiche? Beispielhafte Einteilung: (i) Mutterschutz bis 8 Wochen nach Geburt, (ii) dann ggf. wenige Tage Elternzeit (oder Notfalls Urlaub) bis zur Beendigung des zweiten Lebensmonats, (iii) anschließend Urlaub über den gesamten dritten Lebensmonat (iv) und dann Elternzeit mit Elterngeld. Ist eine solche Einteilung Mit Urlaub und Elternzeit ratsam oder wo liegen ggf. die Nachteile? Ich freue mich auf Feedback und hilfreichen Tipps. Beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren, § 17 BEEG. Der Urlaub steht Ihnen ja noch zu. 2. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird, § 4 BEEG. Liebe Grüße NB


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