else1234
Guten Morgen Frau Bader, wir überlegen uns grade unsere Optionen. Sicher ist, dass wir beide zu einem gewissen Studenanteil auch nach der Geburt arbeiten werden (müssen). Im Moment gehe ich davon aus, dass sich für uns Elterngeld plus gut rechnet. Das würde bedeuten, dass ich direkt nach dem Mutterschutz teilzeit zurück in die Arbeit gehe. Jetzt hab ich folgende Überlegung, die ich aber bisher nicht als clever oder nicht clever bestätigen konnte: Aktuell arbeite ich Vollzeit. Wenn ich nach dem Mutterschutz erstmal einige Wochen Wochen Urlaub nehmen würde, müsste ich in dieser Zeit ja eigentlich mein volles Gehalt (wie vor dem Mutterschutz) bekommen. Nach dieser Zeit (sagen wir vier Wochen) würde ich dann in Elternzeit mit Teilzeit gehen und z.B. 30 Stunden arbeiten und zusätzlich Elterngeld plus beziehen. Wenn das so funktioniert, könnte ich einige Wochen länger als der Mutterschutz zuhause bleiben ohne direkt Einkommenseinbuße hinzunehmen. Die Alternative, dass ich z.B. einen Monat "normale" Elternzeit nehme, wäre aus finanzieller Sicht (ich bin Hauptverdienerin,nur das volle Elterngeld bedeutet einen enormen Einkommensverlust) für uns ehr unpraktisch. Haben Sie eine Idee, ob dieses Vorgehen überhaupt möglich und wenn ja, auch schlau ist? Zusatzfrage: Würde sich die Antwort ändern, wenn ich die Übergangszeit zwischen Mutterschutz und Elternzeit nicht mir Urlaub sondern mit angesammelten Überstunden überbrücken würde? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, das macht nur Sinn, wenn Sie und Ihr Mann das EG aufteilen. Sonst verschenken Sie Monate. Sie können die 14 Mo. EG frei verteilen, nur die Monate mit MG werden Ihnen angerechnet. Wenn Sie also zB 2 Mo. Resturlaub nehmen, müsste er diese Zeit (nicht unbedingt gleichzeitig) beanspruchen. Einen EG-Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
mellomania
das problem wird sein, dass du elterngeld verschenkst. da man das nicht aussetzen kann. man erhält eg oder egplus direkt nach dem mutterschutz. du kannst nicht später mit dem bezug beginnen und ihn weiter nach hinten schieben. das verfällt dann. zweitens du bist nicht in elternzeit wenn du vz urlaub nimmst und hast KEINEN kündigungsschutz. 3. der AG kann das ablehen, dass du urlaub nimmst. ez hingegen ist nicht zustimmungspflichtig.
Mitglied inaktiv
Nach Geburt hat man 4 Monate Kündigungsschutz lt. BEEG
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