Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub während Mutterschutz, gern an alle!

Frage: Urlaub während Mutterschutz, gern an alle!

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich hätte eine Frage. Ich habe zwar schon viel gelesen, doch irgendwie gibt es viele verschiedene Meinungen. Ich ging am 02.01.06 in Mutterschutz, der bis einschl. 20.04.06 ging. Anschl. nahm ich 2 Jahre Elternzeit, die jetzt am 20.02.08 endet. Steht mir nun von der Mutterschutzzeit 2006 noch Urlaub zu oder nicht? Wenn ja, wie berechne ich diesen? Mein jährlicher Urlaubsanspruch liegt bei 26 Tagen. Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende! Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende von dem Monat, in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Meinungen gibt es viele, aber nur eine Rechtslage :-) § 17 BEEG / BErzGG beantwortet alle deine Fragen. Du hast Urlaubsansruch bin einschl. dem kompletten April 2006. für den April 2008 steht Dir auch wieder der VOLLE Urlaub zu. Anteilig ausrechnen darfst Du selbst. Du mußt / darfst den Urlaub in 2008 oder 2009 nehmen. Viele Grüße Désirée


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