Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub während EZ und Mutterschutz - volle Monate?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub während EZ und Mutterschutz - volle Monate?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wird Urlaub vom AG während MuSch (und generell) nur für volle Monate gewährt? Nach dem 8-wöch. Musch nimmt mein Mann 2 Monate EZ (während dieser Zeit läuft mein Beschäftigungsverhältnis weiter - da ich hier dann meine Überstunden und Urlaub nehme). Ab 5. Monat gehe ich dann in EZ. Eigentlich gehe ich ja 2 Monate "voll arbeiten", erwerbe also auch für diese beiden Monate neuen Urlaubsanspruch. Was ist, wenn genau diese beiden Monate sozusagen innerhalb einen laufenden Monats beginnen (z.B. 05.07.08 - 04.09.08)? Geht der AG dann bei der Urlaubsberechnung vom 1. eines Monats aus? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das regelt § 17 BEEG :-) = nur für VOLLE Monate EZ wird anteilig Jahresurlaub abgezogen. bei Dir, wie bei deinem Mann. IstDein Mann genau für die o. d. Daten in EZ, aht er eine Urlaubskürzung nur für den August, weil es der einzige VOLLE Monate EZ ist. Deine EZ beginnt irgendwann im September, also ist der erste VOLLE Monat EZ der Okrober und der AG kann erst ab Oktober den Jahresurlaub kürzen. Für MuSchu und hinterher ist ganz normaler Urlaubsanspruch :-) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe nochmal eine Verständnisfrage zu dem Thema: Meinen Sie mit volle Monate jeweils den 01.-30. eines jeden Monats? Bsp: EZ vom 27.06.08-26.08.08 Laut EZ-Antrag sind dies 2 Lebensmonate des Kindes. Ausgehend von Kalendermoanten wären gerade mal 1 Monat als voller Monat zu sehen. Vielen Dank! Viele Grüße Schnecke14


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