Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub und Teil BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub und Teil BV

Minimäuschen

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Hallo! Ich würde gerne wissen, wie sich ein Teil BV auf meinen bereits beantragten Urlaub auswirkt. Regulär würde ich acht Stunden täglich arbeiten. Derzeit sind für mich nur vier erlaubt. Wird mir für jeden freien Tag ein voller oder ein halber Tag abgezogen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden voll bezahlt also wird der Urlaub auch voll abgezogen. Liebe Grüße NB


Soie

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Ein voller Tag, du wirst ja auch für den vollen Tag bezahlt.


Minimäuschen

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Ich weiß, dass ich für einen vollen Tag bezahlt werde. Ich würde auch für einen vollen Tag bezahlt werden, wenn ich ein komplettes BV hätte. Dann würde mir aber gar kein Urlaub abgezogen werden. So ganz leuchtet mir die Begründung nicht ein.


Minimäuschen

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Da stellt sich mir außerdem die Frage: Was passiert, wenn ich mir einen halben Tag Urlaub nehme? Hätte ich dann trotzdem nur vier Stunden frei und müsste die übrigen vier Stunden arbeiten - der Urlaub würde dann praktisch verfallen? Oder arbeite ich nur die Hälfte meines Pensums (also zwei Stunden)? Oder werden meinem Stundenkonto regulär vier Stunden gutgeschrieben, sodass ich den Tag mit dem halben Urlaubstag trotzdem frei habe?


Felica

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Klar wird dir ein ganzer Tag abgezogen. Der würde dich auch bei einem VZ-BV abgezogen werden wenn du offiziell Urlaub hast. Das viele das nicht angeben und damit beschissen, anderes Thema. Reichst du einen halben Tag Urlaub ein, dann werden auch die Zeiten entsprechend halbiert. Also halber Tag Urlaub, 2 Std arbeiten, 2 Std BV. Allerdings sieht der Gesetzgeber halbe Tage eigentlich nicht vor.


mellomania

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von daher ist es unerheblich, ob du kein bv hast, ein halbes oder ein ganzes. alles andere wäre sozialbetrug. du wirst voll bezahlt und dir wird ein ganzer tag abgezogen. oder meinst du ein bv berechtigt zum wochenlangen urlaub machen ohne dass der berechnet wird? :-) nein. du darfst keine nachteile haben, aber auch keine vorteile.


Minimäuschen

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§24 MuSchG "Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen." Das Gesetz sagt, dass ich den Urlaub, den ich vor (nicht während) Beginn des Beschäftigungsverbots nicht erhalten (erhalten - nicht beantragt) habe, nach Ende des Beschäftigungsverbots nehmen kann. Also nein, in einem vollständigen BV wird mir kein Urlaubstag abgezogen (obwohl ich voll bezahlt werde) und das hat auch nichts mit Sozialbetrug zu tun. Das ist geltendes Recht. Und zum Thema "wochenlanges Urlaubmachen": Glaubst du wirklich, dass ein BV aus Spaß ausgesprochen wird? Von "Erholungsurlaub" kann während des BVs nicht die Rede sein. (Bei Krankheit gilt übrigens das Gleiche - auch wenn ich sehr wohl weiß, dass eine Schwangerschaft per Definition nicht als Krankheit gilt.) Durch die körperlichen Einschränkungen, die das BV überhaupt erst notwendig gemacht haben, kann Frau ihren Urlaub nicht so zur Erholung nutzen, wie es unter normalen Umständen der Fall wäre. Die Aussage, dass ich durch den Wegfall des (halben) Urlaubstages keinen Nachteil habe, halte ich für mindestens fragwürdig.


mellomania

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es gilt, dass du keine nachteilt haben darfst, aber auch keine vorteile. dein AG muss mit urlaub im bv einverstanden sein. manche nehmen ein bv ernst, manche nicht. manche bekommen es weil es nötig ist, manche nicht.


mellomania

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Wenn also zum Beispiel zu Beginn des Jahres der Sommerurlaub im August geplant und genehmigt worden ist, zum Beispiel bei der Jahresplanung im Januar, und ab März die Schwangerschaft eintritt, die dann ab Juni zum Beschäftigungsverbot führt, wird der Urlaub weder storniert noch gut geschrieben. Vielmehr kann er einfach genommen werden.


Minimäuschen

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...kopiert von "Haufe.de" https://www.haufe.de/personal/entgelt/kolumne-entgelt-urlaub-waehrend-des-beschaeftigungsverbots_78_375872.html Der Artikel ist von 2016 und damit längst überholt, da das Gesetz seitdem überarbeitet wurde. In den Kommentaren wird aber schon vom Autor selbst auf die neue Gesetzgebung hingewiesen ;)


mellomania

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Frau Bader wird rechtlich korrekte infos geben. das ändert sich ständig. fakt ist aber die gleichbehandlung.


Felica

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Du musst unterscheiden. Beantragst du Urlaub, fällst dann ins BV, dann wird dir nichts abgezogen. Nimnst du aber Urlaub, weil du wie geplant 2 Wochen nach Mallorca fliegst, dann musst du, wenn du es rechtlich einwandfrei machst, für die 2 Wochen Urlaub nehmen. Das wird dann auch als Urlaub gewertet. Auch dann wenn du dich im BV befindet. Das das in der Realität anders gehandhabt wird, ist wie gesagt ein anderes Thema. Du musst übrigens, wenn du im BV plötzlich arbeitsunfähig bist weil Blutungen oder du gar im KH liegst, auch eigentlich eine AU vorlegen. Die damit das BV aushebeln. Wissen auch viele nicht. Für ein BV ist eine Sache zwingend gesetzlich vorgeschrieben, du musst jederzeit in der Lage sein von einem Tag auf den nächsten wieder voll zu arbeiten. Das geht weder im Urlaub, jedenfalls dann nicht wenn du nicht mal vor Ort bist, noch wenn du krank daheim liegst oder im KH. Oder auch dann nicht wenn dein Kind nicht betreut ist. Ich hoffe das erklärt es dir. Falls du nun denkst, arbeite ich einfach vor und nimm dann Überstunden, das geht auch nicvt. Einmal ist es nicht erlaubt als schwangere Überstunden zu machen. Zudem darfst du bei eibrm Teil-BV nicht die festgelegte tägliche Arbeitszeit überschreiten. Denn der Arzt wird einen Grund haben diese zu begrenzen. Sollte das BV vom AG ausgesprochen worden sein muss dieser schauen.


Minimäuschen

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Wir sind im Lockdown - Wegfahren war eh nicht geplant. Ich werde dann wohl eher Überstunden abbauen und mir die Urlaubstage für nach der Elternzeit aufsparen.


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