rapunzel
Liebe Frau Bader, ich hätte folgende Frage hinsichtlich der Berechnung von Elterngeld: Wenn ich im Anschluß an die Mutterschutzfrist nach der Geburt noch Urlaub bzw. Überstundenausgleich in Anspruch nehme, inwiefern wirkt sich dies auf den Elterngeldanspruch aus? Dass angerechnet wird, ist mir klar, aber wie sieht es zB. aus, wenn ich nur den ersten eines Monats bzw. wenige Tage noch erwerbstätig bin, fällt dann der ganze Monat an Elterngeldanspruch weg oder wird das Elterngeld um zB. 1/30 gekürzt? Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formuliert... Danke
Hallo, EG kann man nur in ganzen Monaten ab der Geburt nehmen, es wirkt sich also negativ aus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es wäre blödsinn wenn du da noch Urlaub nehmen würdest, nicht nur wegend es Geldes. Sondern auch, weil du damit Elternzeit verlierst, die wird ja nicht hinten dran gehängt. Und Elterngeldtage auch, IMO sogar mind dann einen Monat, da meines Wissens nach nur ganze Lebensmonate gezahlt wird. Besser, nimm den Urlaub nsch der Elternzeit, der darf nämlich mitgenommen werden.
rapunzel
Naja, meine Frage war ja gerade, ob zB. bei einem Tag Urlaub oder Überstundenausgleich im Monat der Elterngeldanspruch für den gesamten Monat wegfällt oder nicht. Dass gegengerechnet wird, ist mir klar. Trotzdem muss das ja nicht gleich ungünstig sein. Bei mir ist es so, dass ich 11 Monate 50% gearbeitet habe, den letzten Monat vorm Mutterschutz jedoch 100%, dh. mein Gehalt ist um einiges höher (das doppelte), als es der Elterngeldanspruch sein wird. Hänge ich jedoch den Urlaub ans Ende der Elternzeit ran, würde ich doch wieder nur Teilzeitgehalt beziehen, da ich nach der Elternzeit auf jeden Fall wieder nur mit 50 % anfangen werde. Das stimmt doch so oder?
Mitglied inaktiv
Der Zuverdienst wird voll auf das EG angerechnet. Die Berechnung im ersten Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer! LG Sabine
rapunzel
Huch, das habe ich jetzt nicht verstanden... Ich würde ja nur einen Monat noch Einkommen beziehen... Konkret: Geburt war am 26.10., mein Mutterschutz endet am 05.01.2013, und ich überlege nun, noch Resturlaub und Überstundenausgleich bis zum 01.02.2013 zu nehmen, danach Elternzeit... Mir ist klar, dass ich für die Zeit bis 05.01. kein Elterngeld beziehe, diese Zeit jedoch trotzdem als Bezugszeitraum gilt, meine Frage zielte deshalb gezielt auf den Zeitraum danach und auf den 01.02.1013 ab... Danke und Gruß
Mitglied inaktiv
Auf das EG wirkt sich das nur aus in dem Monat wo Du es beziehst. Du bekommst dadurch nicht später weniger, aber auch nicht mehr EG. Zur Berechnung des EG zählen nur Monate vor der Geburt! LG Sabine
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