Mitglied inaktiv
liebe Frau Bader, es geht um die Frage, wie lange und ob der AG der AN den Resturlaub aus der Zeit der Scwangerschaft (Beschäftigungsverbot seit Beginn der Schwangerschaft) verwehren bzw. verschieben darf. Kind der AN ist am 08.Dez.2005 geb. AN wollte Resturlaub aus 2005 u. 2006 (ges.29 Tage)in Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen und anschließend 2 Jahre in Elternzeit gehen mit Hinnweis darauf ,das das 3.Jahr zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird. AG stimmt der Elternzeit zu, allerdings ohne weiter auf den Urlaubswunsch der AN einzugehen.(wir bestätigen,das die Elternz. ab 03.Feb.2006 bis 07.Dez.2007 läuft). Es steht in dem Schreiben lediglich: der restliche Ihnen zustehende Urlaub aus 2005 u. 2006(29 Tage) können im Anschluss an die Elternzeit genommen werden(also 08.Dez.2007 bis 23.Jan.2008), so dass der erste tatsächl. Arbeitstag der 24.Jan 2008 sein wird. Sonst stand da nichts, kein Kommentar oder Begründung warum nicht gleich nach dem MuSchu der Urlaub gewährt wurde. AN hat das erstmal so hingenommen und 2Jahre Elternzeit direkt nach MuSchu begonnen.Diese endet nun am 07.Dez.2007. Nun hat die AN dem AG schriftlich mitgeteilt,das sie ab dem 24.Jan.2008 das 3.Jahr Elternzeit nehmen möchte (d.h. NACH DEM URLAUB am Ende der 2 Jahre Elternzeit)Die Antwort darauf war wieder die gleiche: Urlaub kann im Anschluss an die Elternz. genommen werden, Elternzeit wird verlängert vom 08.Dez.07 bis 07.Dez.2008, erster vorauss. Arbeitst. 24.Jan.2009). Wieder keine Begründung oder irgendwas. Ledigl. der Bezug auf §16 BEEG Dauer der Elternzeit wurde mit reinkopiert.(????)Wie soll die AN darauf reagieren ? Darf der AG das so einfach selbst bestimmen? Man kann doch den Beginn des 3.Jahres selbst bestimmen und den Urlaub muss der AG sowieso bezahlen. (Die AN hat den Verdacht, das der AG sich um die Gehaltszahlung drücken will.) Wass, wenn in dem 3.Jahr Elternzeit ein weiteres Kind gebohren wird? Will der AG den Urlaub dann wieder "schieben" bis zum Ende der neuen Elternzeit? die AN möchte ihren Wunsch durchsetzen, aber wie????????? hilft hier auch §17Abs.2 BEEG? Was kann die AN hier tun? sie wissen bestimmt Rat,liebe Frau Bader!Viele liebe Grüße Ennimama
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie kurz u allgemein. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüsse, NB
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