Tanzmaus_M
Liebe Frau Bader, auf Grund eines Beschäftigungsverbots kann ich meinen Urlaub (45 Tage) nicht mehr vor dem Mutterschutz einbringen. Zur Zeit habe ich einen Vollzeitvertrag, werde aber nach ca. 1,5 Jahren Elternzeit ohne Arbeit wieder halbtags in Elternzeit arbeiten gehen (ist bisher nicht vertraglich vereinbart). Meine Firma zahlt mir in dem Monat, in dem ich Urlaub nehme ein kräftiges Urlaubsgeld, das proportional zur Wochenstundenzahl ist. Welche der 3 Möglichkeiten ist Ihrer Meinung nach die sinnvollste? 1. Macht es Sinn, im Anschluss an den Mutterschutz 2 Monate Urlaub bei Vollzeitstelle anzuhängen und die Lebensmonate 5 bis 14 Elterngeld zu beziehen? 2. Oder ist es sinnvoller nach ca. 1,5 Jahren Pause die ersten 2 Monate schon einen Teilzeitvertrag zu haben und wegen Urlaubsabbau nicht arbeiten zu gehen? (Das hat mein Chef vorgeschlagen) 3. Oder gibt es eine gangbare Möglichkeit direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen und den Urlaub später in Vollzeit (oder 30 Stunden pro Woche) einzubringen, obwohl ich langfristig nur halbtags arbeiten möchte? Ich tendiere zu Möglichkeit 1. Hat diese Möglichkeit einen Haken? Ist dies sehr exotisch, oder machen das einige? Muss ich dabei mit viel Gegenwind in der Firma rechnen? Vielen Dank!
Hallo, 1. Das ist nicht so einfach möglich. Wenn Sie alleine EG bezieghen muss es in den Monaten 1-12 sein 2. Dann müssen Sie da VZ-gehalt bekommen 3. Nach der EZ Liebe Grüße NB
SumSum076
1. Hier wird die Urlaubszeit auf die Elternzeit angerechnet. Wenn der Urlaub nicht ordentlich zu den Lebensmonaten passt, gibts Nachteile beim Elterngeld. 2. Wäre okay. Du solltest dich informieren, inwieweit dein Urlaub auf die Teilzeit runtergerechnet werden darf (was für dich ungünstig sein könnte; Urlaubstage/Arbeitstage) 3. Ja, du kommst nach der EZ zurück, auf Vollzeit. Deine Teilzeit beginnt erst nach dem Urlaub. Nachteil: Die Zeit Vollzeit liegt dann außerhalb der Elternzeit. Du könntest gekündigt werden (Kündigungsschutz vor der EZ: 8 Wochen) 4. Ich würde mir etwas Urlaub aufheben wollen (möglich bis fast 1 Jahr nach der EZ), um auf kindliche Bedürfnisse flexibler reagieren zu können. Und vielleicht den einen oder anderen Kiga-Brückentag nehmen zu können. Wenn du das Geld brauchst...wäre mein Bestreben, die EZ weiterlaufen zu lassen, denn TZ-Vertrag also auf max 30 Std. zu schreiben. Und zwar auf so wenig Arbeitstage wie möglich (wg Umrechnung Urlaub auf Arbeitstage). Dann würd ich ein paar Urlaubstage so "verbraten" und trotzdem einen Rest aufheben. Nach dem Urlaub kann man die TZ vielleicht familien-freundlicher gestalten. Gruß Sabine
Tanzmaus_M
Hallo Sabine, vielen herzlichen Dank für Deine Antwort und die guten Tips!
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