Smilla_Julie88
Hallo Frau Bader, Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (50%). Nun habe ich 2 Fragen an Sie. 1. 2018 war ich ab Juni im BV. Aus diesem Jahr stehen mir noch rund 20 Urlaubstage zu. Mein Kind kam im Februar 2019 zur Welt und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, das 1. LJ mit Basis-Elterngeld Bezug. Ab Februar 2020 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit im gleichen Unternehmen. Kann ich den Urlaub von 2018 während meiner Teilzeit in Elternzeit nehmen, sprich 2020 oder geht das erst nach den 3 Jahren Elternzeit, wenn mein ursprünglicher Vertrag mit 50% wieder greift? 2. Ich habe 2 Jahre (2020 - 2022) Teilzeit in Elternzeit mit einem Stellenumfang von 40% beim AG beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun kann es sein, dass ich von 2020-2021 keine entsprechende Kinderbetreuung bekomme, sodass ich max. 30% arbeiten könnte. Kann ich das im Nachhinein noch auf 30% (für 1 Jahr) ändern lassen oder muss ich ab Februar 2020 verbindlich die 40% Stelle antreten. Im 2. Teilzeit in Elternzeitjahr wären die 40% kein Problem zwecks Kinderbetreuung. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, bei dem es unterschiedlichste Stellenumfänge gibt (von 20% - 100%) ist alles dabei. Beste Grüße
Hallo, 1. Sie haben vorher schon in Teilzeit gearbeitet und arbeitet wieder in Teilzeit. Leider schreiben Sie nicht, ob die Stundenzahl geringer ist. Wenn Sie zum Beispiel vorher 30 Stunden gearbeitet haben und jetzt 20 ist es sinnvoller, den Urlaub aufzuheben, da er ja nach 30 Stunden bezahlt werden muss. Oder man rechnet es im Dreisatz runter. 2. Darüber würde ich erst mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Ansonsten haben Sie, wenn es genehmigt ist, grundsätzlich ein Anspruch auf Reduzierung, dann wird es jedoch schwieriger, es wieder zu erhöhen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe