Hallo Frau Bader, Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (50%). Nun habe ich 2 Fragen an Sie. 1. 2018 war ich ab Juni im BV. Aus diesem Jahr stehen mir noch rund 20 Urlaubstage zu. Mein Kind kam im Februar 2019 zur Welt und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, das 1. LJ mit Basis-Elterngeld Bezug. Ab Februar 2020 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit im gleichen Unternehmen. Kann ich den Urlaub von 2018 während meiner Teilzeit in Elternzeit nehmen, sprich 2020 oder geht das erst nach den 3 Jahren Elternzeit, wenn mein ursprünglicher Vertrag mit 50% wieder greift? 2. Ich habe 2 Jahre (2020 - 2022) Teilzeit in Elternzeit mit einem Stellenumfang von 40% beim AG beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun kann es sein, dass ich von 2020-2021 keine entsprechende Kinderbetreuung bekomme, sodass ich max. 30% arbeiten könnte. Kann ich das im Nachhinein noch auf 30% (für 1 Jahr) ändern lassen oder muss ich ab Februar 2020 verbindlich die 40% Stelle antreten. Im 2. Teilzeit in Elternzeitjahr wären die 40% kein Problem zwecks Kinderbetreuung. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, bei dem es unterschiedlichste Stellenumfänge gibt (von 20% - 100%) ist alles dabei. Beste Grüße
von Smilla_Julie88 am 21.06.2019, 04:38