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Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger, ET ist der 17.06.15, Beginn MuSchu 06.05, Ende 12.08.15. Ich arbeite in der Gleitzone 12h/Woche, Urlaubsanspruch dadurch bei 18 Tagen pro Jahr. Ist es richtig, dass ich für dieses Jahr dann bis inkl. August (komplett) Anspruch auf Urlaub habe, also insgesamt 12 Tage? Die zweite Frage wäre: mein Vertrag ist befristet auf den 31.08.15, d.h. ich muss dann für ca. zwei Wochen noch Elternzeit einreichen, ist das so richtig? Muss ich dabei etwas besonderes beachten, oder dann einfach bis 31.08.15 Elternzeit beantragen, auch wenn es nur eine kurze Zeit ist? Ist es ratsam, den Vertrag auf Ende der Mutterschutzfrist zu kürzen (hat mir die Personalchefin angeboten, sollte ich das wollen, wegen Bürokratie und Anträgen für Elternzeit) und quasi Mitte August auslaufen zu lassen? Für die Krankenversicherung beantrage ich dann Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet und bin zwei Jahre beitragsfrei versichert, auch so richtig? Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit hier und einen schönen Abend!
Hallo, 1. Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. 2. Ich würde bis zum Ende des Vertrages Elternzeit beantragen. Ich sehe keinen Vorteil darin, den Vertrag eher zu beenden. Das kann Ihnen eher Ärger mit dem Arbeitsamt bringen. Liebe Grüße NB
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