Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nun gehe ich nach meiner Elternzeit wieder seit 1.10. wieder arbeiten, und prompt wird mein Kind krank. Dafür muss der AG ja im Kalenderjahr 10 Tage unbezahlten Urlaub gewähren, zu dem mir die Krankenkasse zu x% den Lohnausfall erstattet. Habe ich einen Anspruch auf die gesamten 10 Tage oder nur auf 1/4? Freundliche Grüsse Elinda
Mitglied inaktiv
lg two_kids
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Hallo, ich bin Beamtin (Brandenburg) und lebe mit dem Vater unseres Kindes (4 Jahre) nicht zusammen. Er ist gesetzlich versichert und normaler Angestellter. Unser Kind ist über die Beihilfe und PKV versichert. Das Kind lebt bei mir und besucht den Vater jedes zweite Wochenende und nach Vereinbarung. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerec ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
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