Elaela
Hallo Frau Bader, hatte gerade ein Gespräch mit meinem Chef, er hat mir gesagt das ich bis zum Geburtstermin vollen Urlaubsanspruch habe, also auch mit den 6 Wochen Mutterschutz. Der Urlaubsanspruch für die 8 Wochen nach der Geburt wird eingefroren und steht mir erst nach Ende der Elternzeit zu. Ich dachte und hatte aber eigentlich gelesen das mir alles noch dieses Jahr zu steht. Wie ist es denn richtig?
Hallo, dann müsste er ja in Vorleistung treten - es sei denn, Sie nehmen keine EZ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das stimmt. Er muss Dir den Urlaub den Du nach der Geburt erwirbst nicht vor der Geburt genehmigen. Er kann aber wenn er will.
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