lafatina79
Hallo Frau Bader, Ende September endet meine EZ nach 26monaten. Da ich wieder schwanger bin, komme ich direkt ins bv (behindertenBereich mit Pflege und aggressionspotenzial) Inzwischen kommen die Schwangeren für 3-10 Wochen ins Büro um so nette Arbeiten zu erledigen wie Papier schreddern oder Wäsche sortieren. Meine Frage: kann ich in diesen Wochen Urlaubstage nehmen? Außerdem : ist es überhaupt rechtens,dass es da keine feste Regelung gibt wie lang eine schwangere ins Büro muss? Ich finde das Procedere sehr unfair. Mfg
Hallo, Der Ag muss Sie umsetzten. Und Sie können Urlaub ganz normal nehmen. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Was ist daran unfair, wenn der AG ungefährliche Aufgaben "beschafft". Er handelt richtig und entsprechend der Gesetze. Theoretisch darf und MUSS er solche Aufgaben bis zur 34 SSW vergeben ;-) Vermutlich hat er nur nicht genug davon... Urlaub darf natürlich genommen werden.
desireekk
Ich verstehe nicht so ganz, warum es unfair ist, wenn man für das gezahlte gehalt auch tätig ist und sein Geld "verdient". Es mag ja sein, dass papierschreddern nicht die spannendste Aufgabe ist, aber irgendwer mus sie ja machen. Und da Du deine eigentlichen Aufgaben nicht machen darfst, machst Du eben etwas anderes um dein Gehalt "wert" zu sein. Theoretisch kann er Dich auch bis zum Ende jeden Tag antanzen lassen um die Kaffeemaschine zu bewachen...solange er das selbst zaht und nicht der Allgemeinheit (durch Zahlung aus der Umlagenkasse) auf der Tasche liegt ist das doch super! Grus D
Mitglied inaktiv
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich auf einen unschädlichen Ersatzarbeitsplatz umzusetzen wo immer er Gelegenheit dazu hat. Es ist nicht unfair, wenn du für deinen Lohn eine Ersatztätigkeit ausübst. Das ist rechtens und auch fair. Der AG übt sein Direktionsrecht aus. Unfair wäre es, keine Arbeitsleistung für vollen Lohn erbringen zu wollen. Ja, wenn der AG die Urlaubstage genehmigt, darfst du Urlaub nehmen.
lafatina79
Ihr missversteht mich allesamt. Unfair ist nicht dass man ins büro muss sondern dass sie nach Lust und Laune die eine schwangere drei Wochen, die nächste zehn Wochen einsetzt. Ich bin der Meinung dass da ne Regelung her sollte. Man will doch auch planen.
Mitglied inaktiv
Der AG kann keine Arbeit herbei zaubern, wenn von 10 Mitarbeiterinnen im Chemielabor 5 schwanger sind... Mitarbeiterinnen bei meinem Zahnarzt hatten auch das "Gerechtigkeitsproblem". Für Schwangere Nummer 1 und 2 fanden sich Aufgaben, Schwangere Nummer 3 durfte Zuhause bleiben. Planen kann man übrigens wunderbar. Man muss im Rahmen seines Arbeitsvertrages bis zum Beginn des Mutterschutzes zur Verfügung stehen.
Mitglied inaktiv
Das ist wie im BV genauso wie wenn du tatsächlich arbeitest. Da stehst du dem AG doch auch jede Woche und jeden Arbeitstag zur Verfügung, so wie er dich gerade braucht. Wenn du für dich Reisen planen möchtest, dann geht das eigentlich auch im BV nur mit Urlaub nehmen oder zumindest (falls der Urlaub aufgebraucht wäre) nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Der Urlaubsanspruch entsteht ja im BV auch. Unfair finden viele arbeitende Kollegen sowie Arbeitgeber die Praxis mit den Beschäftigungsverboten. 100% Gehalt bei Null Arbeitsleistung ist für sehr viele unverständlich. Dazu noch Urlaub aus dieser Zeit nach 3 Jahren zusätzlich.... Das ist schon ein starkes Privileg gegenüber den arbeitenden Schwangeren.
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