Diamantenzauber
Hallo Frau Bader, ich habe seit Anfang April von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot für folgende Arbeiten erhalten: Fahrtätigkeit, toxische und Biostoffe, Alleintätigkeit. Ich bin im diagnostischen Außendienst tätig. Mein Arbeitgeber hat keine andere Tätigkeit für mich und somit wurde ich freigestellt. Nach Rücksprache mit meinem Arzt(Unbedenklichkeit) sind wir Ende April nach Thailand geflogen. Während unseres Urlaubs hier, hat mich mein Chef angeschrieben ob dies mit dem Arzt geklärt sei und aufgrund des BVs rechtlich ok ist. Seine Mail hat mich etwas verunsichert, denn wir sind davon ausgegangen nach Rücksprache mit dem Arzt, dass dies rechtlich ok ist, weil ich ein BV habe und es sich nicht um eine Arbeitsunfähigkeit also Krankmeldung handelt. Können Sie das so bestätigen ? Ein BV schließt doch einen Urlaub nicht aus oder? Besten Dank im Voraus. Lieben Gruß
Hallo, 1. Ich bin auch der Meinung, dass das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber hätte ausgesprochen werden müssen. 2. Der Arzt hat bestätigt, dass die Reise unbedenklich ist, insofern sehe ich da kein Problem. 3. Es handelte sich um genehmigten Urlaub, sodass Sie in dieser Zeit dem Arbeitgeber auch nicht zur Verfügung stehen müssen. Liebe Grüße NB
mellomania
Hast du dem AG das vorher nicht gesagt dass ihr wegfliegt? fahrtätigkeit bv warum? wegen langem sitzen? ich kann den AG schon verstehen. du musst im BV jederzeit erreichbar sein. ein BV ist nun mal kein freifahrtschein. wenn du das ok vom Arzt hast gut, aber wenn du den AG nicht informiert hast kann das eurer geschäftsbeziehung schon schaden...
mellomania
da es um den arbeitsplatz geht hätte der AG das bv ausstellen müssen. nicht dein arzt.
Diamantenzauber
Hat der AG nicht, weil er der Meinung war/ist das dies nur der Arzt kann. Mein Urlaub war ja seitens der Firma genehmigt und ich habe nicht nochmal ausdrücklich gesagt, dass wir weg fliegen. Erreichbar bin ich ja. Ich sitze mehr als 50% meiner Tätigkeit im Auto und dies ist nicht zulässig, wurde auch mit dem Gewerbeaufsichtsamt geklärt.
HeyDu!
Wenn der Urlaub beantragt und genehmigt war, wird es vermutlich noch ein wenig ungemütlich aber ich sehe keine Gefahr. Ja, mit dem BV lief etwas schief. Ändert aber nichts an den Gegebenheiten. Lass dich dafür nicht verantwortlich machen.
Car.78
Viel bedenklicher finde ich die Reise nach Thailand. Das Auswärtige Amt hat doch gerade wieder die Reisewarnung für Schwangere dahin aktualisiert (Zika). Naja, muss jeder selbst wissen....
Diamantenzauber
Der Urlaub war bereits letztes Jahr gebucht und bei grünem Licht vom Arzt für uns ok.
Allerdings war dies ja auch nicht meine Frage an Frau Bader
mellomania
wenn der urlaub genehmigt war ok. den AG verstehen kann ich schon irgendwie, lange im auto sitzen geht nicht aber nach thailand fliegen obwohl es eine reisewarnung gibt? auch wenn du im recht bist, die gedanken des chefs in bezug auf eure geschäftsbeziehung wirst du nicht beeinflussen können... und ja, das bv betrifft die bedingungen des arbeitsplatzes daher muss das dann der AG machen.
Car.78
@Diamantenzauber: Echt? Komisch! Meiner Kollegin (14.SSW) wurde vom FA dringend die Stornierung der Reise (Vietnam ) wegen Zika ans Herz gelegt. Ist ganz aktuell. Ansonsten hast Du recht, das ist hier nicht das Thema.
mellomania
also ist das ok aktuell ? als ihr gebucht habt warst du noch nicht schwanger...das is grob fahrlässig vom arzt wenn er da ein ok gibt. das is nicht witzig mit zika! machst du dir da keine gedanken drüber?
HeyDu!
Diese Hysterie mit Zika ist doch eigentlich im Dr. Bluni Forum zu finden ;-) Wenn überhaupt gehört sie da hin. Bitte zurück zum Thema.
cube
Da der Urlaub bereits gebucht war und damit ja wohl auch schon vom AG genehmigt, war es rechtlich ok und du musstest den AG davon auch nicht nochmal informieren oder fragen, ob du fliegen darfst. Wäre etwas anderes, wenn der Urlaib nicht bereits offiziell eingereicht und genehmigt war. Das Problem liegt eher darin, das viele AG´s ein BV einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen scheinen und dann angefressen sind, dass der "arbeitsunfähige" Angestellte aber gut genug drauf ist, in Urlaub zu fahren.
Mitglied inaktiv
Fahrtätigkeit, toxische und Biostoffe, Alleintätigkeit. Für das alles wäre eigentlich nicht der Frauenarzt, sondern der AG zuständig gewesen. Toxische Stoffe und bestimmte Biostoffe sind ja aufgrund der Gefährdungsbeurteilung schon nicht erlaubt, Alleintätigkeit wäre im Außendienst nicht relevant gewesen, denn das ist keine Alleinarbeit im Sinne des MuSchG § 2. Die Fahrtätigkeit ist seit 2018 nicht mehr grundsätzlich verboten, sondern eine Einzelfallentscheidung. Meines Erachtens hättest du für die lange Fernreise im Flugzeug das ok vom Frauenarzt einholen müssen. Einerseits kannst du nicht 4 Std. im Auto sitzen, aber eine so lange Flugreise geht? Dafür brauchst du das OK vom Arzt.
HeyDu!
Uriah, sie hatte das Okay vom Arzt.
desireekk
Ich denke, wir sollten nochmal sortieren: - Urlaub vom AG genehmigt, - ist also grundsätzlich "bekannt" Warum muss sie dann nochmals gesondert unterrichten? Ich sage doch meinem Chef (= muss nicht sagen) auch nicht Bescheid wohin ich in den Urlaub gehen wenn die Urlaubstage genehmigt sind... Zum Fliegen: In meinen Schwangerschaften musste ich auch viel Auto fahren, insbesondere in der ersten (gerne auch mal 300 -400 km am Tag). Als ich dann in den Urlaub fliegen wollte (11-12 Std) meinte mein Gyn, dass ihm fliegen lieber ist als Auto fahren. Immerhin kann man im Flieger aufstehen und rumlaufen, Knie beugen, etc. das geht im Auto nicht so einfach. Er plädierte also für die Flugreise :-) Aber generell ist es ja nicht Teil der Frage ob man schwanger in ein potentielles Zika.Gebiet fliegt oder nicht. Das hat mit dem AG ja nix zu tun. Gruiss D
Felica
Fraglich ist ob sie beim AG dann auch Urlaub genommen hat. Evtl ist der Ag deshalb auch etwas ungehalten. Davon ab, es ist bei der Begründung für das BV schon sehr fragwürdig das eine solche Flugreise medizinisch vertretbar ist, das Autofahren aber nicht. Auch beim Autofahren kann man anhalten, eine Pause machen und sich die Füße vertreten. In der Hinsicht kann ich den AG also durchaus verstehen das er nachfragt ob der Arzt ausgerechnet dafür sein OK gegeben hat. Wir reden hier ja nicht von einem 1-2 Std Flug.
Diamantenzauber
Also das der AG hätte das BV ausstellen müssen weiß ich, allerdings kann ich ja nichts daran ändern wenn er auf seine Meinung beharrt, dass er dies nicht ausstellen kann, sondern nur ein Arzt. Die angegeben Tätigkeiten weswegen das BV ausgestellt wurde, sind genau diese welche vom Gewerbeaufsichtsamt mir genannt wurden und der AG das BV hätte ausstellen müssen. Hat er aber nicht also hat es dann der Arzt getan. Mein Arzt hat auch gesagt, dass es ihm lieber ist wenn ich fliege als im Auto zu sitzen und wir reden hier ja von Urlaub also An- und Abreise und nicht täglichem Auto fahren von 300-500 km. Der Urlaub war vor der SS vom AG schriftlich genehmigt und ich habe mir nichts Böses gedacht, dass ich nicht nochmal angerufen habe das wir jetzt fliegen. In der Praxis wurde mir auch gesagt, dass die AG oft ein BV mit einer AU verwechseln oder gleichsetzen was ja nicht so ist. Auf das Zika Virus möchte ich hier gar nicht eingehen. Mir ist nur wichtig zu wissen, ob es rechtlich ok ist oder ob ich unwissentlich einen Fehler gemacht habe.
Mitglied inaktiv
Ich hatte auch ein bv, war teilweise woanders eingesetzt, habe ganz normal urlaub eingereicht und bin sogar mehrmals rumgeflogen. Da ist nichts unanständiges dran. Auch wenn dir diverse damen hier den urlaub nicht vergönnen.
cube
er war bereits genehmigt. Erklär deinem Chef gerne, dass du ein BV nicht wegen Krankheit, sondern wegen der Tätigkeit an sich bekommen hast. Zumal er es ja selbst angeregt hat, das es vom FA oder BA ausgestellt wird.
Felica
Was der Unterschied ist, du hast Urlaub für die Zeit eingereicht. Die TE schreibst zwar das sie Urlaub genehmigt hatte, nicht aber ob sie statt des BV in diesem Zeitraum die Urlaubstage genutzt hat. Damit kassiert sie jetzt wo eigentlich doppelt. Denn sie bekommt das Geld für das BV, kann die Urlaubstage aber nach der EZ noch nutzen. Auf genau den Umstand wie das denn nun abgerechnet wurde, wurde bisher nicht eingegangen. Wichtig wäre auch ob der Arzt das OK schriftlich gegeben hat. Nicht das der sich daran nicht mehr erinnert. Den damit hätte sie eben was in der Hand wenn der AG jetzt doch Probleme macht. Hat also wenig was mit neiden zu tun, sondern schlicht und einfach mit sauberen und korrekten Abrechnen.
Mitglied inaktiv
Der urlaub war ein jahr geplant, genehmigt und gebucht. Davon dass die ap den urlaub im nächsten jahr zurück will lese ich nichts. Felica, kriegst du eigentlich was dafür wenn du vermeintliche falschabrechnungen aufdeckst? Wann kommt eigtl dein kind?
Felica
Immer noch eingeschnappt? Nein, ich bekomme keine Fangprämie oder so, das überlasse ich anderen. Und Kind kommt wann es will.
mellomania
den urlaub bekommt sie doch automatisch guteschrieben im bv oder? auch wenn er gebucht war und genehmigt, wäre sie nicht im bv wären ihr die tage abgezogen worden vom urlaubsumfang. im bv aber automatisch nicht und sie erhält ihn zurück wenn ich es richtig in erinnerung habe. daher kassiert sie sehr wohl doppelt und wenn die krankenkasse dumm macht weil das bv falsch ist, hängt sie mit drin und muss das zurückzahlen wenns arg kommt....
luvi
Hat sich was mit der Urlaubsregelung geändert? Vor ein paar Jahren war es so, dass bereits genehmigter Urlaub als genommen verbucht wurde. Die Tage wurden also abgezogen. Nach dem BV wurde also nichts wieder gutgeschrieben. Diejenigen Schwangere mit BV waren im Vorteil, die noch keinen Urlaub eingereicht hatten. Luvi
Felica
Ja hat sich geändert. Wenn das BV nicht ausgesetzt wird, verfällt der Urlaub nicht. Egal ob vorher schon genehmigt oder nicht. Deshalb muss man ja wenn Urlaub genommen wird, das auch extra so anmelden. Hätte der AG in diesem Falle nicht Kontakt aufgenommen, hätte er ja nicht mal gewusst das diese im Urlaub ist. Deshalb ja mein Hinweis das er deshalb evtl so angepisst reagiert.
Diamantenzauber
Wenn ich dafür den Urlaub abrechnen muss, ist das völlig ok für mich. Mir geht es gar nicht darum doppelt zu kassieren. Nur dann muss mir das der AG sagen! Nochmal ich wollte hier nur wissen ob es rechtlich ok ist oder ich unwissentlich einen Fehler gemacht habe... Damit ich dann darauf reagieren kann. Wollte hier keine Gemüter erhitzen.....!
Felica
Alles OK, problematisch wird es dann wenn notwendige Infos eben nicht nachkommen. Deshalb hatte ich und andere ja auch nachgefragt ob du den Urlaub beim AG im Vorfeld angegeben hattest, auch das du trotz BV fährst. Den genau das ist einer der problematischen Punkte. Der und ob du eben das ärztliche OK hattest im Idealfall in schriftlicher Form. Früher war es so das bereits genehmigter Urlaub dann trotzdem beim BV abgezogen wurde. Blöde für die Frauen welche sich am Jahresanfang komplett festlegen mussten. Um diese nicht zu benachteiligen hat der Gesetzgeber vor 1-2 Jahren festgelegt, das das keine Rolle mehr spielt und alle gleich gestellt werden. Der Urlaub wird also nicht mehr automatisch als nicht genommen angesehen, egal ob vorher beantragt und genehmigt oder nicht. Sondern eben nur dann wenn die Schwangere ihn auch wirklich nimmt. Eben weil AU und BV nicht gleichgestellt sind und eine Schwangere in einem BV jederzeit arbeitsfähig sein muss, heißt der AG kann sie von heute auf morgen wieder zur Arbeit einstellen wenn er geeignete Arbeit hat, muss man sich in dem Falle eben vom AG abmelden. Wie wenn man eben normal arbeiten würde und dann in den Urlaub fährt. Ginge bei einer AU nicht und genau da liegt mit einer der Unterschiede. Hier könnte der AG nicht hingehen und sagen, ab morgen musst du wieder arbeiten. Es ist halt bei allen Dingen besser den AG dann entsprechend Mitteilung zu machen. Sei es eben wenn man wegen Urlaub dann nicht da ist. Oder weil zB Blutungen oder so auftreten die einen Krankenhausaufenthalt nötig machen. Den in dem Fall fällt dann das BV weg und eine AU müsste an dessen Stelle treten. Das ist nicht nötig wenn es um 1-2 Tage geht, aber schon wenn es eben längere Sache sind.
Mitglied inaktiv
Also wenn felica sagt, dass alles ok ist, dann ist alles ok *hüstel* ICH habe dein ansinnen genau so verstanden, wie es, im betreff ersichtlich, gemeint war. Ausland und ärztliche abklärung.
Mitglied inaktiv
Eingeschnappt? Ich? Zuviel der ehr..... Ich bin guter hoffnung, dass das kind bald kommt und dich mehr beschäftigt als bv's etc
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