diadia
Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit, habe mich auch Elterngeld beantragen. Wir möchten nach der Elternzeit umziehen, weil die Wohnung für uns mit unserer Kleinen nicht ausreichend ist. Die jetzige Wohnung dürfen wir zum 30.04. 2013 kündigen, allerdings können wir erst ab 01.07.2013 ins neu Haus zuziehen. Deswegen wollen wir in den zwei Monaten, Mai und Juni, einen Urlaub in Ausland machen, wo unser Bruder wohnt. Jetzt ist die Frage, müssen wir die Wohnung erst zum 30.06.2013 kündigen, damit wir den Anspruch von Elterngeld nicht verloren? Oder dürfen wir eigentlich schon zum 30.04. die Wohnung kündigen, und am 01.07.2013 uns zu dem neuen Wohnsitz ummelden? Gibt es dann Problem, wenn wir die 2 Monate uns nicht in die neue Adresse ummelden. Danke sehr. Mit freundlichen Grüßen Dannie
Hallo, wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und hier auch nicht wohnen, haben Sie auch kein Anspruch auf Elterngeld.Urlaub machen darf man natürlich. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ihr müßt in Deutschland gemeldet bleiben. Wenn Ihr aus der einen Wohnung auszieht und in die nächste erst zwei Monate einzieht habt ihr ein Problem. Sprecht mit dem alten oder neuen Vermieter ob ihr weiter oder bereits dort gemeldet werden könnt. Grundsätzlich darfst Du Urlaub machen - wenn Du Dich aber länger im Ausland aufhälst, dann musst Du dies beim Einwohnermeldeamt melden. Das ist wichtig falls z.B. Zustellungen vom Gericht kommen - wo es eventuell Probleme gibt wenn die erst nach der Rückkehr beantwortet wird. Was ich mich aber frage ist: Wohin schafft Ihr in den Zeit Eurer Hab und Gut? LG Sabine
diadia
Hallo Sabine, danke zuerst für die Antwort. Wir haben noch Bekannte, der in der Nähe wohnt, dort können wir unser Gut lassen. Eigentlich wollen wir mal fragen, ob wir die Miete von den zwei Monaten, Mai und Juni, sparen können. Falls es evtl. mit der Meldung und dem Elterngeld Problem machen könnte, dann werden wir die Wohnung zum 01.07.2013 kündigen. Viele Grüße Dannie
Sternenschnuppe
Wenn ihr Eure Sachen da lassen könnt dann würde ich einfach einen Nachsendeantrag stellen zu dem Bekannten für 2 Monate. Als wir umzogen haben wir völlig vergessen uns umzumelden und das nach 4 Monaten gemacht. Da kräht kein Hahn nach wann der alte Mietvertrag endete und wann der neue beginnt. Verträge will eh keiner sehen dort, das war früher mal so. Also stellt sicher dass ihr wichtige Post mitbekommt und dann ab in den Urlaub, denn nichts anderes ist es was ihr macht, und den muss man sich nirgendswo genehmigen lassen.
Ähnliche Fragen
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit