Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man in Elternzeit Urlaub in Ausland machen?

Frage: Darf man in Elternzeit Urlaub in Ausland machen?

diadia

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Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit, habe mich auch Elterngeld beantragen. Wir möchten nach der Elternzeit umziehen, weil die Wohnung für uns mit unserer Kleinen nicht ausreichend ist. Die jetzige Wohnung dürfen wir zum 30.04. 2013 kündigen, allerdings können wir erst ab 01.07.2013 ins neu Haus zuziehen. Deswegen wollen wir in den zwei Monaten, Mai und Juni, einen Urlaub in Ausland machen, wo unser Bruder wohnt. Jetzt ist die Frage, müssen wir die Wohnung erst zum 30.06.2013 kündigen, damit wir den Anspruch von Elterngeld nicht verloren? Oder dürfen wir eigentlich schon zum 30.04. die Wohnung kündigen, und am 01.07.2013 uns zu dem neuen Wohnsitz ummelden? Gibt es dann Problem, wenn wir die 2 Monate uns nicht in die neue Adresse ummelden. Danke sehr. Mit freundlichen Grüßen Dannie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und hier auch nicht wohnen, haben Sie auch kein Anspruch auf Elterngeld.Urlaub machen darf man natürlich. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Ihr müßt in Deutschland gemeldet bleiben. Wenn Ihr aus der einen Wohnung auszieht und in die nächste erst zwei Monate einzieht habt ihr ein Problem. Sprecht mit dem alten oder neuen Vermieter ob ihr weiter oder bereits dort gemeldet werden könnt. Grundsätzlich darfst Du Urlaub machen - wenn Du Dich aber länger im Ausland aufhälst, dann musst Du dies beim Einwohnermeldeamt melden. Das ist wichtig falls z.B. Zustellungen vom Gericht kommen - wo es eventuell Probleme gibt wenn die erst nach der Rückkehr beantwortet wird. Was ich mich aber frage ist: Wohin schafft Ihr in den Zeit Eurer Hab und Gut? LG Sabine


diadia

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Hallo Sabine, danke zuerst für die Antwort. Wir haben noch Bekannte, der in der Nähe wohnt, dort können wir unser Gut lassen. Eigentlich wollen wir mal fragen, ob wir die Miete von den zwei Monaten, Mai und Juni, sparen können. Falls es evtl. mit der Meldung und dem Elterngeld Problem machen könnte, dann werden wir die Wohnung zum 01.07.2013 kündigen. Viele Grüße Dannie


Sternenschnuppe

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Wenn ihr Eure Sachen da lassen könnt dann würde ich einfach einen Nachsendeantrag stellen zu dem Bekannten für 2 Monate. Als wir umzogen haben wir völlig vergessen uns umzumelden und das nach 4 Monaten gemacht. Da kräht kein Hahn nach wann der alte Mietvertrag endete und wann der neue beginnt. Verträge will eh keiner sehen dort, das war früher mal so. Also stellt sicher dass ihr wichtige Post mitbekommt und dann ab in den Urlaub, denn nichts anderes ist es was ihr macht, und den muss man sich nirgendswo genehmigen lassen.


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