Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erz.urlaub im Ausland und Arbeiten im Erz.urlaub

Frage: Erz.urlaub im Ausland und Arbeiten im Erz.urlaub

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: ich arbeite als Ärztin, mein Vertrag läuft ein halbes Jahr nach dem berechneten Entbindungstermin aus. Zum gleichen Zeitpunkt werde ich meinen Mann zu einem Auslandsaufenthalt (GB) begleiten. Ich möchte prinzipiell nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, ohne Erz.urlaub zu nehmen. Mein Chef sieht wenig Chancen (bei der Verwaltung), meinen Vertrag zu verlängern und mich dann für 2 Jahre zu beurlauben. Er würde mich gerne verlängern, wenn ich dann 2 Jahre EU nehmen würde, dann wäre meine Stelle garantiert. Nun meine Fragen: 1. Zählt der Erz.urlaub auch im Ausland? Oder kann ich hier der Verwaltung angeben, ich nehme Erz.urlaub, verzichte auf das Geld und arbeite in GB lustig weiter? 2. Wenn der Erz.urlaub auch in GB gilt, wieviel darf ich dann arbeiten? 3. Habe ich vielleicht einen Anspruch auf Beurlaubung, auch bei einem Zeitvertrag? Etwas komplexes Problem, ich hoffe, Sie können mir helfen. Herzlichen Dank, Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anna, 1. uff, sehr schwer. Grundsätzlich bekommen EG-Berechtigte EU. EG berechtigt ist, wer im Inland lebt oder für einen dt. AG im Ausland. Ich denke (bin nicht sicher, so traurig das ist) das gilt auch für den EU. Wenden Sie sich am besten schriftlich an die für Sie zuständige EU-Stelle und lassen sich die Zulässigleit des Ausalndaufenthalt bescheinigen-dann ist es sicher. 2. Dann nach dt. REcht 19 bzw. 30 Std (abhängig davon, ob die Geburt vor oder nach dem 01.01.01 ist) 3.Nein, woraus auch? Gruß, NB


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