MeikeL.
Guten Tag, wir würden gerne mit unserem Sohn, wenn er Ca. 1,5 Jahre ist für ein paar Monate in die USA. Mein Mann hat noch ein Arbeitsvisum für die USA und eine Stelle bei der er selbstständig arbeiten würde. Höchstwahrscheinlich mehr als 30 Stunden in der Woche. Der Aufenthalt in den USA würde sich auf 2-3 Monate belaufen. In Deutschland ist mein Mann in einem festen Angestelltenverhältnis. Leistungen von der Elterngeldstelle würde er während unserer Zeit in den USA keine erhalten. Für uns geht es lediglich darum für eine gewisse Zeit in die USA zu gehen, damit wir dort aber unseren Lebensunterhalt bestreiten können würde mein Mann arbeiten. Der Antrag für Elternzeit muss ja formlos beim Arbeitgeber gestellt werden. Da es sich in den USA um eine Art selbstständige Tätigkeit handelt, wo müssen wir dies in Deutschland angeben wenn wir keine Leistungen von der Elterngeldstelle erhalten? Oder reicht es den deutschen Arbeitgeber zu informieren? Ich Danke Ihnen vorab für Ihre Antwort! Herzliche Grüße
Hallo, ich hab mal gelesen, was meine Vorrednerin so geschrieben haben. Im Prinzip habe ich da gar nicht viel mehr hinzuzufügen. Wichtig ist die Frage der Krankenversicherung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wer von euch beiden hat denn Elternzeit genommen, um sich um das Kind kümmern zu können? Ich nehme an, dass eurer Kind schon geboren und der Antrag auf Elternezeit bereits gestellt wurde.
Lina_100
Ist das bereits gut durchdacht? Der AG muss informiert werden, EZ klappt nur bei max. 30 Stunden die Woche. Es soll ein vorübergehender Aufenthalt sein, damit besteht auch Steuerpflicht in Deutschland. Was ist mit der Krankenversichung und ggf. der Rentenversicherung? Hier wäre ich sehr vorsichtig und würde das vorher klären.
MeikeL.
Ja genau, unser Kind ist bereits geboren. Ich habe Elternzeit auf zwei Jahre beantragt, mein Mann hatte bereits schon zwei Monate die er auch in Anspruch genommen hat. Nun würde er beim Arbeitgeber noch mal einen Antrag auf Elternzeit für drei bis vier Monate stellen. In den USA sind wir krankenversichert, ansonsten besteht ja auch die Möglichkeit sich in Deutschland eine freiwillig Pflichtversicherung abzuschließen.
desireekk
Hallo, nun, während der EZ kannst Du Dich in D abmelden, das kann dem AG wurscht sein. Aber: Der dt. AG muss zustimmen, egal wo auf diesem Planet Du erwerbstätig werden willst. Nur mit Abmedlung kommst Du aus der dt. Pflichtversicherung raus. Aber: hast Du eine Arbeitserlaubnis in den USA? Wie stellst Du für so eine kurze zeit die KV in USA sicher, gerade für das Kind... Grus aus den USA D
Lina_100
Abmelden in D funktioniert bei nur vorübergehenden Aufenthalt nicht, tut man es trotzdem um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen hat das Konsequenzen.
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