Miss_M
Guten Tag, Frau Bader, unsere Tochter wurde im Oktober 2013 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Da ich mich beruflich umorientieren möchte, absolviere ich z.Z. eine Ausbildung im Selbststudium und an den Wochenenden und plane, mich ab Januar 2015 selbstständig zu machen (ein Gewerbe als Kleinunternehmerin anzumelden). Um das Ganze finanzieren zu können, hatte ich geplant, ab November 2014 wieder mit 20 Stunden in meinen Job einzusteigen. Eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag habe ich bereits unterschrieben. Jetzt habe ich allerdings Bedenken, ob das nicht ein bisschen zuviel sein könnte und überlege, mich ganz auf die Selbstständigkeit zu konzentrieren. Meine Fragen dazu: 1. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich in einer Ausbildung befinde und dass ich mich selbstständig machen will, oder kann ich einfach so ein Gewerbe anmelden? Ich weiß, dass ich andere Tätigkeiten laut Arbeitsvertrag melden muss, aber ich bin dann ja nichts wo anders angestellt. 2. Kann ich die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag einfach kündigen, oder muss dies einvernehmlich geschehen, sodass mein Arbeitgeber zustimmt? 3. Darf ich, wenn ich die Zusatzvereinbarung kündige trotzdem im zweiten Jahr meiner Elternzeit selbstständig arbeiten? Vielen Dank im Voraus. Herzliche Grüße Miss_M
Hallo, 1. Ja - er muss zustimmen 2. Kann man kündigen 3. s. 1 Liebe Grüße NB
jessibaby
Hi, auch eine Selbständigkeit musst du während der elternzeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Aufpassen musst du falls du noch elterngeld bekommst, da dir dein Verdienst angerechnet wird. lg yvonne
Miss_M
Herzlichen Dank für die Antworten! Gibt es eine besondere Kündigungsfrist, die ich für die Kündigung der Vereinbarung einhalten muss? Jetzt stehen wir zusätzlich noch vor der Entscheidung, dass wir ggf. für den Job meines Partners in eine andere Stadt (ca. 400 km entfernt) umziehen werden. Kann ich die Vereinbarung auch kündigen, wenn ich schon angefangen habe Teilzeit zu arbeiten, oder ist das in diesem Fall nicht zulässig, weil dann ja eigentlich klar ist, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr dort arbeiten kann?
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