Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf KV Urlaub bei den Großeltern, die im Ausland leben, verbieten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf KV Urlaub bei den Großeltern, die im Ausland leben, verbieten?

Powerlutzie

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Hallo Frau Bader, zur Vorgeschichte: Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Sohn (6). Meine Eltern leben schon seit vielen Jahren im Ausland. Mein Mann und meine Eltern pflegen nicht gerade einen freundschaftlichen Umgang, um es mal gelinde auszudrücken. Aus diesem Grund kommen meine Eltern uns auch nicht mehr besuchen, denn der letzte Besuch endete in einem Fiasko mit wüsten Beschimpfungen und Verwünschungen. Jetzt zu meinem Problem: Ich würde meine Eltern gerne mit unserem Sohn besuchen. Dies lehnt mein Mann aber strikt ab. Alleine dürfte ich jederzeit fahren bzw. fliegen. Jeglicher Versuch vernünftig mit ihm darüber zu reden, endet in lautstarkem Streit und tagelangem "Nicht-miteinander-reden". Auch unser Sohn wünscht sich sehr, seine Großeltern zu besuchen, aber das interessiert ihn nicht. Seine Antwort lautet immer "Wenn Du 18 bist, darfst Du machen, was Du willst. Bis dahin bestimme ich."... Darf er unserem Sohn verbieten, seine Großeltern zu besuchen bzw. mir verbieten meine Eltern zusammen mit unserem Sohn im Ausland zu besuchen? Er droht mir mit Anzeige wegen Kindesentführung und Scheidung, sollte ich mit unseren Sohn zu meinen Eltern fliegen. Vielen Dank für Ihren Rat. Herzliche Grüße Powerlutzie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie verheiratet sind, haben Sie das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht - er kann es also verbieten u Ärger machen, wenn Sie trotzdem fliegen. Man könnte seine Zustimmung gerichtlich erstetzen lassen, da soll er dem Gericht erklären, wo sein Problem liegt Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Hallo Powerlutzie, ich meine, auch Großeltern haben ein Umgangsrecht und dürfen ihren Enkel mal sehen, auch wenn sie im Ausland leben. Kann leider sonst nichts dazu sagen und bin auf eine Antwort von Fr. Bader gespannt. Ich hoffe für Dich, es regelt sich noch irgendwie. Ist ja schon schade, wenn das Kind seine Großeltern nicht sehen darf. Gruss, Sonja


kati1976

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ich denke mal nicht ein urlaub darf ja wohl sein aber ich habe da keine ahnung


Mitglied inaktiv

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Ihr habt GSR, also darf er. Allerdings würde ich bei so einem Kerl, der den Kontakt zu meinen Eltern verbietet selbst die Scheidung einreichen. Dann können Dich Deine Eltern auch wieder besuchen. Du kannst zusätzlich die Einwilligung vom Familiengericht ersetzen lassen. Wenn nicht zu befürchten ist, dass Du und Sohn sich ins Ausland absetzen und die Großeltern das Kindeswohl nachweislich ! gefährden, dann hast Du sehr gute Chancen. Aber wenn Du das machst, dann kannst Du wohl auch gleich die Scheidung einreichen :-) Viel Glück


Powerlutzie

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Hallo, vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Auf die Begründung vor Gericht wäre selbst ich sehr gespannt. Nur weil man "Land und Leute" nicht mag, dürfte das als Begründung sicher nicht ausreichen :-) Herzliche Grüße Powerlutzie


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