123Mommy1234
Sehr geehrte Frau Bader, der Kontakt zu meinem Expartner ist weiterhin sehr schwierig. Er macht mir regelmäßig das Leben schwer und mischt sich in gefühlt alles ein. In einem Punkt würde ich mich gerne durch Ihre fachkundige Einschätzung "absichern". Meine Eltern, vor allem meine Mutter sind von Beginn an eng in die Kinderbetreuung eingebunden. Sie war quasi unsere Tagesmutter von etwa einem Jahr bis zum Kitastart mit 2 Jahren und unterstützt mich in meinem Alltag als Alleinerziehende mit Vollzeitjob sehr, wobei meine Arbeitszeit grundsätzlich komplett durch 35h Kita abgedeckt sind. Meine Eltern sind also von Beginn an wichtige Bezugspersonen. Auch einzelne Übernachtungen an den Wochenenden bei den Großeltern finden ab einem Alter von ca 1 Jahr statt. Dies war immer in gegenseitigem Einverständnis, zunächst auch, damit wir mal Zeit als Paar hatten. Seit unser Verhältnis so schlecht ist, möchte er bestimmen, wie oft Übernachtungen stattfinden dürfen. Er hat mir bereits ein Gerichtsurteil (Einzelfallentscheidung) präsentiert, nach dem getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dies gemeinsam entscheiden müssen. Jedes Mal habe ich nun bei Übernachtungen bei meinen Eltern dieses Theater. Zu ergänzen wäre vlt noch, dass wir Übernachtungen derzeit max. 1 mal im Monat stattfinden. Es war kurzzeitig öfter, als er beruflich so eingespannt war, dass er seinen Betreuungszeiten nicht regelmäßig nachkommen konnte, ich aber Unterstützung benötigte. Nachdem er zunächst angekündigt hatte, Übernachtungen alle 4 Wochen zuzustimmen, will er sie inzwischen gar nicht mehr dulden. Mich würde sehr interessieren, ob ich seine Einmischung dulden muss, zumal ein regelmäßiger konstanter Rhythmus mit festen Zeiten an den Wochenenden mit ihm derzeit kaum möglich ist... viele Grüße
Hallo, so ein Quatsch, natürlich darf das Kind bei den Großeltern übernachten, ohne das er zustimmen muss. Schicken Sie mir doch bitte mal die Quelle zu diesem Urteil. Ich wette, da war irgendetwas. Kindeswohlgefärdung bei den Großeltern o.ä. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Nein, das geht ihn auch gar nichts an. Ebenso könnte das Kind in seiner Zeit auch bei seinen Eltern schlafen, da kannst Du auch nichts machen. Sofern es keine Kindeswohlgefährdung gibt. ALLE Alltagsentscheidungen kannst Du alleine treffen. Bitte gehe mal zu einer Beratungsstelle damit Du Deine Rechte und Pflichten in Ruhe erklärt bekommst.
123Mommy1234
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich um folgendes Urteil: Oberlandesgericht Jena (Beschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen 1 UF 503/05) Ich vermute, dass das eine Einzelfallentscheidung ist, die man im Zusammenhang sehen muss. Jedoch findet man das Urteil auf Internetseiten in dem Kontext, den mein Ex haben möchte: er muss Übernachtungen zustimmen oder umgekehrt: Er darf es mir verbieten. Bspw hier: http://www.ehescheidung-stuttgart.de/sorgerecht/ubernachten_dritte/ Ich habe bereits versucht, den Zusammenhang hinter dem Urteil zu recherchieren, müsste jedoch für entsprechende Artikel viel Geld bezahlen...
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